Personen mit Hauptwohnsitz in Limburg a. d. Lahn und Nachweis über einen
- Sozialhilfe-, ALG II- oder Grundsicherungsbescheid (SGBII / SGB XII)
- Asylbewerberleistungsbescheid (AsylbLG)
- Wohngeldbescheid (WoGG)
- Kindergeldzuschlagsbescheid (BKGG)
- Bundesausbildungsförderungsbescheid (BAföG)
- Berufsausbildungsbeihilfebescheid (BAB)
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Personen mit Schwerbehinderung sowie Rentner/ Pensionäre erhalten keinen Limburg Pass, können aber bei Vorlage eines Nachweises z.B. im Parkbad einen ermäßigten Eintrittspreis erhalten.