Revisionsamt
Das Revisionsamt prüft auf der Grundlage der §§ 128 ff HGO und der städtischen Dienstanweisung des Revisionsamtes im Interesse der Bürger und Bürgerinnen alle Bereiche der Verwaltung. Dies erfolgt unabhängig, d. h. weisungsfrei und selbstständig. Das Revisionsamt versteht sich als Impulsgeber für Verbesserungen in den Geschäftsabläufen und der stadtinternen Kommunikation.
Prüfungsmaßstab sind die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Aufgabe des Revisionsamts ist insbesondere die Prüfung folgender Bereiche:
- Jahresabschluss der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, sowie der beiden Stiftungen (BHF und Anna-Ohl),
- das gesamte Verwaltungshandeln,
- städtische Baumaßnahmen,
- Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe,
- Betätigung der Stadt bei Unternehmen und Einrichtungen in privatrechtlicher Rechtsform,
- Verwendung von Zuwendungen von Land Hessen, Bund und EU.
Schlussbericht zum Jahresabschluss 2022
Schlussbericht zum Jahresabschluss 2021
Schlussbericht zum Jahresabschluss 2020