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Regionalplan und Entwicklung der Gewerbegebiete

Neuaufstellung des Regionalplans

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen wurden die betroffenen Kommunen und Gemeinden in Bezug auf die angedachte zukünftige gewerbliche Entwicklung gebeten, einen voraussichtlichen Bedarf an benötigten Gewerbeflächen zu benennen. Aufgrund der hervorragenden verkehrlichen Anbindung und einer damit verbundenen hohen Nachfrage an gewerblichen Grundstücken wurde seitens der Kreisstadt Limburg an der Lahn ein erster gewerblicher Flächenbedarf von 75 Hektar für die nächsten 10 Jahre - Gültigkeit des neuen Regionalplans - prognostiziert.


Was ist ein Regionalplan?

Ein Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Planungsregion fest, also wo Wohn- und Gewerbegebiet entstehen können oder wo Windräder gebaut werden dürfen. Leitlinie der Regionalplanung ist hierbei eine nachhaltige Raumentwicklung zu schaffen, in der sowohl die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche, als auch die ökologischen Funktionen des Raumes, berücksichtigt werden. Für Limburg gilt der Regionalplan Mittelhessen, der vom Regierungspräsidium in Gießen aufgestellt wird. Die kommunale Bauleitplanung muss sich an den Regionalplan anpassen.


Der zurzeit gültige Regionalplan ist am 28.02.2011 in Kraft getreten. Gemäß § 10 des Landesplanungsgesetzes sind Regionalpläne innerhalb von 8 Jahren nach ihrem In-Kraft-Treten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen. Der neu aufzustellende Regionalplan soll die voraussichtliche Entwicklung der Planungsregion für die nächsten 10 Jahre berücksichtigen und darstellen.


Weitere Infos zum Regionalplan Mittelhessen: https://rp-giessen.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-mittelhessen

Welche Bedeutung hat der Regionalplan für Limburg?

Der Gesetzgeber weist die Gemeinden an, die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung an die Regionalplanung anzupassen. Hierbei sind sowohl die übergeordnete Regionalplanung, als auch gleichzeitig die Belange der kommunalen Gebietskörperschaften im sogenannten Gegenstromprinzip angemessen zu berücksichtigen. Die Kreisstadt Limburg an der Lahn muss somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ziele und Festsetzungen des Regionalplanes beachten und berücksichtigen.

Zu folgenden Themen legt der Regionalplan verbindliche Ziele und zu beachtende Grundsätze als Vorgaben für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden und weiteren Fachplanungen fest:

  • allgemeine Siedlungsbereiche für Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe
  • bestehende und neue Gewerbe- und Industrieflächen
  • Bereiche für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Gewässerschutz
  • Bereiche für den Schutz bedeutsamer Kulturlandschaften (beispielsweise Vogelschutzgebiet)
  • Deponien
  • Bodenschätze und Abgrabungsflächen
  • Grünzüge, Wald und Gewässer
  • Straßen in Bestand und Planung
  • Schienenwege
  • Flugplätze und Flughäfen
  • Standorte mit besonderen Zweckbestimmungen (beispielsweise großflächige Einkaufszentren)

Wann und durch wen wird der Regionalplan aufgestellt?

Limburg liegt im Geltungsbereich des Regionalplanes Mittelhessen. Der Regionalplan Mittelhessen wird vom zuständigen Regierungspräsidium in Gießen aufgestellt und mit Rechtskraft veröfffentlicht.

Der derzeit gültige Regionalplan ist am 28.02.2011 in Kraft getreten. Gemäß § 10 des Landesplanungsgesetzes sind Regionalpläne innerhalb von 8 Jahren nach ihrem In-Kraft-Treten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen. Der neu aufzustellende Regionalplan soll die voraussichtliche Entwicklung der Planungsregion für die nächsten 10 Jahre berücksichtigen und darstellen.

Der Regionalplan Mittelhessen befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren. Die Neuaufstellung des Regionalplanes erfolgt durch das Regierungspräsidium in Gießen.


Weitere Infos zum Regionalplan Mittelhessen: https://rp-giessen.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-mittelhessen

 

Entwicklung der Gewerbegebiete in Limburg

Wie hoch ist der prognostizierte Bedarf an Gewerbeflächen?

Der seitens der Kreisstadt Limburg an der Lahn für die Neuaufstellung des Regionalplans prognostizierte gewerbliche Flächenbedarf liegt bei 75 Hektar.

Die Ermittlung des Flächenbedarfs erfolgte aufgrund der Erfahrungswerte der Flächeninanspruchnahmen der letzten beiden Geltungszeiträume des jeweiligen Regionalplans. Ebenso wurden die gestiegene Anzahl an Grundstücksanfragen sowie eine stetig anwachsende Nachfrage nach großflächigen Gewerbegrundstücken (größer als 10 Hektar) bei der Bedarfsanalyse berücksichtigt.

Welche Flächen werden aktuell als gewerbliche Potentialflächen angesehen?

Nach einer ersten internen Prüfung, kommen folgende Flächen für eine etwaige gewerbliche Nutzung in Frage:

  • Bereich westlich der B 49, südlich des Plangebietes "Im Mergel" (Ahlbach)
  • Bereich östlich der "Spange" (Dietkrichen)
  • Bereich östlich der geplanten Erweiterung des ICE-Gebietes Teil C zwischen A 3 und B 8 (Lindenholzhausen)
  • Bereich östlich der ICE-Trasse (Eschhofen - Lindenholzhausen)
  • Bereich nordwestlich des ICE-Gebietes, zwischen A 3 und Lahnhang (Eschhofen)

Darstellung der Potenzialflächen in einer Karte

Wie wurden die Potentialflächen für Gewerbegebiete ermittelt?

Die Ermittlung der gewerblichen Potentialflächen für die Kreisstadt Limburg an der Lahn erfolgte über folgende vier Prüfkategorien:

  • verkehrliche Erschließung:

Aufgrund der vorherrschenden verkehrlichen Situation sowie der topographischen Gegebenheiten erfolgte eine Einteilung in geeignete, bedingt geeignete und ungeeignete Flächen.

  • technische Erschließung:

Aufgrund der vorherrschenden Auslastung bestehender Kanalsysteme, den topographischen Gegebenheiten sowie einer wirtschaftlichen Machbarkeit erfolgte eine Einteilung in geeignete, bedingt geeignete und ungeeignete Flächen.

  • Distanz zur nächsten Hauptverkehrsstraße (A 3, B 49, B 8)

Eine Beurteilung erfolgte hier über die bestehende Distanz zu Hauptverkehrsstraßen. Je näher eine Fläche an einer der genannten Hauptverkehrsachsen gelegen war, desto besser wurde diese bewertet.

  • Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung

Eine Beurteilung erfolgte hier über den Abstand zur nächstgelegenen, bestehenden Wohnbebauung. Je näher eine Fläche an einer bestehenden Wohnbebauung gelegen, desto schlechter wurde diese bewertet.

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