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Baulasteintragungung & Baulastauskunft

Baulasten werden in § 85 der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.

Baulasteintragung

Mit der Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis übernimmt der Eigentümer eines Grundstückes freiwillig eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Maßnahmen zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sein Grundstück belasten und ein anderes Grundstück dadurch begünstigen.

Für die Eintragung einer Baulast benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Baulasterklärung mit Unterschriften und Baulastentext (3-fach)
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug, Bestandsverzeichnis Abteilung I und II, nicht älter als 4 Wochen (1-fach)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich, Einzeichnung der Baulastfläche (eventuell mit einer zusätzlichen zeichnerischen Darstellung), (4-fach = 1x Original, 3x Kopie)

Die Unterschriften auf der Baulasterklärung müssen von einem Notar, dem Ortsgerichtsvorsteher oder einem öffentlich-bestellten und vereidigten Vermessungsingenieur beglaubigt sein oder werden direkt bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet.

Baulastauskunft

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück bestehen. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis anfordern.

Mündliche Auskünfte sind kostenfrei.
Schriftliche Auskünfte sind mit 30,00 € pro angefragtes Flurstück kostenpflichtig.

Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag aus Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Sollte bereits ein Notar involviert sein, kann dieser einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers, sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind

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Kontakt

Manuela Russart

Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-393
  • E-Mail
  • Raum: 320

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