Bauberatung & Bauaufsicht
Die Stadt Limburg an der Lahn hat eine eigene Bauaufsicht mit Zuständigkeit für die Innenstadt und die Stadtteile Staffel, Offheim, Ahlbach, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen und Linter.
Nutzen Sie den Vorteil, dass Gemeinde und Genehmigungsbehörde in einer Dienststelle zu finden sind. Unser Ziel ist es, Sie durch umfangreiche Beratungen vor und im Genehmigungsverfahren bei der Realisierung Ihres Vorhabens zu unterstützen. Falls Sie also ein Anliegen im Zusammenhang mit der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung oder der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen von baulichen Anlagen haben, rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns während unseren Öffnungszeiten.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
- Bauberatungen im Rahmen des öffentlichen Baurechts
- Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge nach §§ 65 und 66 HBO
- Prüfung von Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO
- Prüfung von Mitteilungen der Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO
- Prüfung von Sonderbauten und Durchführung von wiederkehrenden bauaufsichtlichen Sicherheitsüberprüfungen
- Mitwirkung bei Gefahrenverhütungsschauen
- Entscheidung über Anträge auf Teilungsgenehmigung nach § 7 HBO
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WoEigG
- Durchführung von Bauüberwachungen und Bauzustandsbesichtigungen
- Führung des Baulastenverzeichnisses (Baulastauskunft)
- Eintragung, Löschung und Umschreibung von Baulasten
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Zuwiderhandlung von baurechtlichen Vorschriften
- Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten
- Führung des Bauaktenarchives
- Bearbeiten von Widersprüchen
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Dienstleistungen
- Abbruchgenehmigung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
- Bauberatung
- Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Bauen: Ordnungswidrigkeiten
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Baukontrolle
- Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage stellen
- Genehmigung eines Fliegenden Baus beantragen
- Nutzungsänderung von Gebäuden
- Rauchwarnmelder - Einbaupflicht
- Werbeanlage
- Zustimmung der Bauaufsicht einholen