Bauaktenarchiv
Statische Unterlagen für abgeschlossene Projekte bewahren wir ebenfalls im Archiv der Bauaufsicht auf.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bauakten aus Gründen des Datenschutzes nur durch den Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin des jeweiligen Objektes eingesehen werden dürfen. Natürlich können Sie auch eine andere Person mit der Akteneinsicht beauftragen. Hierzu ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erforderlich. Teileigentümer benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft.
Wir weisen darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Bauaktenarchivs kostenpflichtig sind. Sofern Sie aus einem berechtigten Interesse Einsicht in archivierte Baugenehmigungsakten und gegebenenfalls Kopien daraus benötigen (ein Abfotografieren ist gestattet), bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:
- Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs
- Vollmacht des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin, falls abweichend von dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin
- Personalausweis
Terminabsprache zur Einsichtnahme
Wir empfehlen Ihnen, die Akteneinsichtnahme rechtzeitig zu beantragen, da unser Archiv ausgelagert ist und wir daher eine Vorlaufsfrist benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.