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Gemeinschaftseigentum

Als "Gemeinschaftseigentum" bezeichnet man alles, was nicht Wohnungs- oder Teileigentum ist und von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt werden kann. Hierzu zählt das eigentliche Grundstück, alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (zum Beispiel Außenwände, Dach, Fundament, Treppenhaus, Fenster und Eingangstüren) sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (Treppen, Eingangsbereiche, gemeinsamer Heizungskeller, gemeinschaftliche Haustechnik, Leitungen für Energie, Wasser, Abwasser und so weiter).

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