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Datum: 01.07.2026

Aufhebung des Lkw-Durchfahrtsverbot im Offheimer Weg

Das aktuell bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot im Offheimer Weg wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Grundlage dieser Entscheidung ist eine umfassende Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde, die städtische Verkehrsplanung sowie den Regionalen Verkehrsdienst der Polizei. Die Aufhebung wird vorgenommen, da die bisherigen Voraussetzungen für das Verbot nicht mehr vorliegen.

Die ursprüngliche Regelung geht auf eine besondere Situation im Jahr 2019 zurück. Damals bestand die Sorge, dass infolge angekündigter Verkehrsänderungen auf der B49 vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge den Offheimer Weg als Ausweichstrecke nutzen würden. Um Anwohner, Schülerinnen und Schüler sowie andere Verkehrsteilnehmer vor zusätzlichen Belastungen zu schützen, wurde ein Lkw-Durchfahrtsverbot eingeführt.

Diese Voraussetzungen bestehen heute jedoch nicht mehr. Zwar gelten seit Juli 2025 neue Verkehrsregelungen auf der B49, jedoch hat sich die damalige Annahme, der Offheimer Weg könnte als Ausweichroute genutzt werden, nicht bestätigt. Stattdessen wurde inzwischen eine alternative Strecke für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Damit entfällt der ursprüngliche Anlass für das Verbot.

Im Rahmen der aktuellen Überprüfung wurden außerdem umfangreiche Verkehrsmessungen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen überwiegend eingehalten werden. Auch die Unfallstatistik wurde ausgewertet: Im betroffenen Bereich gab es weder vor Einführung des Verbots noch danach Unfälle mit Personenschäden. Ein besonderer Gefahrenschwerpunkt liegt damit nicht vor.

Ein dauerhaftes Durchfahrtsverbot ist rechtlich nur zulässig, wenn tatsächlich eine besondere Gefahrenlage besteht. Diese konnte nach Abschluss der Prüfung nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund war eine Fortführung des Verbots nicht mehr verhältnismäßig.

Gleichzeitig bleibt die Sicherheit von Kindern, Fußgängern und Radfahrern ein wichtiges Thema. Der Offheimer Weg wird täglich als Schulweg genutzt und ist zudem eine wichtige Verbindung für den Radverkehr Richtung Innenstadt. Deshalb wird künftig auf dem Abschnitt zwischen der Offheimer Brücke und der B8 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gelten. Ergänzend dazu wird ein Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge gegenüber Fahrrädern und Motorrädern in Fahrtrichtung bergab angeordnet. Dieses wird im Bereich „Am Fleckenberg“ beginnen und sich bis zur Bundesstraße B8 erstrecken.

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