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Standesamt 

Oft werden wir gefragt: "Was macht ihr eigentlich, wenn keine Eheschließungen sind?" - Bei dem Begriff „Standesamt“ denken die meisten Leute zunächst ans Heiraten. Doch das Standesamt ist nicht nur Ansprechpartner bei Eheschließungen, sondern bei allen Stationen des Lebens.

Wichtig: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:

Eheschließungen, Einbürgerungen


Sybilla Jacobs

Abteilungsleiterin Standesamt

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Einbürgerungen

Ute Degen-Mais

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Geburten und Sterbefälle

Angela Berger

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Susanne Döblitz

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Kathrin Otto

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Sofia Fachinger

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn


Ob Geburt, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerung oder das Anzeigen eines Sterbefalls – alle diese Fälle werden durch einen Standesbeamten/ eine Standesbeamtin beurkundet und ins Register eingetragen.

Folgende Leistungen bietet das Standesamt an:

  • Eheschließung
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes
  • Anzeigen eines Sterbefalls
  • Einbürgerung
  • Namensänderung
  • Ausstellung von Urkunden

Standesamt allgemein

Das Standesamt befindet sich seit April 2014 im neu gestalteten Brüderhaus in der Hospitalstraße 2 in der Nähe des Rathauses (vorher Historisches Rathaus in der Altstadt). Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gibt es in der Hospitalstraße, in der Tiefgarage der Stadthalle bzw. des Rathauses oder im Karstadt-Parkhaus befinden sich weitere Parkmöglichkeiten.

Parken in Limburg

In unseren Räumlichkeiten gibt es einen eigenen Wartebereich, der für einen Sektempfang geeignet ist. Im Sommer haben die Hochzeitspaare und ihre Gäste auch die Möglichkeit, den Empfang im Serenadenhof vor dem Brüderhaus stattfinden zu lassen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner des Standesamts zur Verfügung.

Samstags in Limburg heiraten?

An diesen Terminen ist dies in 2024/2025 möglich:

  • 07.12.2024
  • 05.04.2025
  • 24.05.2025
  • 07.06.2025
  • 05.07.2025
  • 09.08.2025
  • 06.09.2025
  • 06.12.2025

Merkblatt Eheschließung

Wie viele Personen können bei der Eheschließung anwesend sein?

  • Großes Trauzimmer: Sitzmöglichkeiten für rund 30 Personen
  • Kleines Trauzimmer: Sitzmöglichkeiten für 5 Personen

Werden Trauzeugen benötigt?

Grundsätzlich benötigen Sie heute keine Trauzeugen mehr. Sofern Sie jedoch möchten, können Sie bis zu zwei Trauzeugen auswählen. Bei der Anmeldung zur Eheschließung erhalten Sie ein Formblatt, auf dem Sie die Trauzeugen eintragen können. Bitte lassen Sie uns dieses bis rund eine Woche vor der geplanten Eheschließung zukommen. Bitte beachten Sie, dass die Trauzeugen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen müssen.

Kann Musik abgespielt werden?

Im großen Trauzimmer ist eine CD-Anlage vorhanden. Musik im MP3-Format (Stick) kann ebenfalls abgespielt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Musikwunsch frühzeitig mit und lassen Sie uns die CD beziehungsweise den Stick ein paar Tage vor der Eheschließung zukommen.

Dürfen Hunde mitgebracht werden?

Wir bitte um Verständnis, dass Hunde nicht mitgebracht werden dürfen.

Wann soll sich das Brautpaar im Standesamt einfinden?

In Ihrem eigenen Interesse und auch aus Rücksicht aufnachfolgende Eheschließungen, finden Sie sich bitte mit Ihrer Hochzeitsgesellschaft spätestens 15 Minuten von der Trauung im Standesamt ein.

Darf während der Eheschließung fotografiert beziehungsweise gefilmt werden?

Film- und Fotoaufnahmen sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Jedoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass unsere Standesbeamtinnen und Standesbeamten nicht mit einer Verbreitung des Materials im Internet (Facebook, YouTube oder ähnlichem) einverstanden sind.

Darf Reisgeworfen werden? Dürfen Blumen gestreut werden?

Außerhalb der Diensträumeist das Werfen von umweltfreundlichem Material (zum Beispiel Reis, Blütenblätter...) grundsätzlich erlaubt. Vom Werfen nicht-natürlicher Materialien (zum Beispiel Konfetti...) bitten wir abzusehen.

Besteht die Möglichkeit einen Sektempfang im Standesamt zu organisieren?

Sie habendie Möglichkeit, einen Sektempfang in unserem Empfangsraum zuarrangieren. Aus organisatorischen Gründen kann dieser Raum jedoch nur der letzten Hochzeitsgesellschaft des Tages für eine Dauer von rund 30 Minuten angeboten werden. Für den Außenbereich stehen separate Stehtische zur Verfügung. Der Auf- und Abbau der Tische erfolgt in Eigenregie.Gläser und Getränke werden durch das Brautpaar gestellt. Bitte sprechen Sie die Nutzung des Empfangsraumes / der Stehtische für den Außenbereich vorher mit dem Standesamt ab.

Wo kann man parken?

Da dem Standesamt keine eigenen Parkplätzezur Verfügung stehen, nutzen Sie bitte gegebenenfalls die (gebührenpflichtigen) Parkplätze in der Hospitalstraße. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich unter anderem im Stadthallen-Parkhaus (Diezer Straße) sowie im Altstadt-Parkhaus (Sackgasse).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Standesamt!

Merkblatt Geburtenanmeldung

Hier ist beschrieben, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen, falls dieses in Limburg a. d. Lahn das Licht der Welt erblickt. Hier erhalten Sie auch einen Überblick, über die nachfolgendenThemen:

  • Anmeldung des Kindes / vorzulegende Unterlagen
  • Vor- und Familienname des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunden des Kindes

In besonderen Fällen-insbesondere solche mit Auslandsbeteiligung - empfiehlt sich die persönliche Beratung durch dasStandesamt. Bei Fragen helfen Ihnen:

Susanne Döblitz

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-925
  • E-Mail
  • Raum: 112

Angela Berger

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

  • Telefon: 06431 203-920
  • E-Mail
  • Raum: 112


Wer meldet das Kind beim Standesamt an? Welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

Die Geburt wird von den sorgeberechtigten Eltern beim Standesamt Limburg a. d. Lahn angezeigt. Hierzu werden folgende Dokumente von Ihnen benötigt:

Mutter ledig

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
  • Geburtsurkunde Mutter* (deutsch oder mehrsprachig)

Mutter geschieden

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
  • Geburtsurkunde Mutter* (deutsch oder mehrsprachig)
  • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk* (alternativ: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil)* (jeweils deutsch oder mehrsprachig)

Eltern verheiratet

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
  • Eheurkunde* (deutsch oder mehrsprachig)
  • GeburtsurkundeMutter* (deutsch oder mehrsprachig)
  • Geburtsurkunde Vater * (deutsch oder mehrsprachig)

Eltern nicht verheiratet

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
  • GeburtsurkundeMutter* (deutsch oder mehrsprachig)
  • Geburtsurkunde Vater * (deutsch oder mehrsprachig)

*Ausländische Urkunden werden mit deutscher Übersetzung durch einenDolmetscher (ISO-Norm) beziehungsweise in internationaler Form benötigt

 

Sollten Sie in Limburg geboren sein, geheiratet haben oder bereits ein Kind angemeldet haben, sind die notwendigen Personenstandsdokumente bei uns hinterlegt. Wir bitten um Verständnis dafür,dass die Bearbeitungszeit bei Geburten mit Aus-landsbeteiligung (insbesondere bei Eltern ohne Identitätsnachweis ,...) aufgrund erforderlicher Abfragen bei Behörden gegebenfalls etwas länger dauern kann. Eltern, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, sind verpflichtet, einen Dolmetscher mit ins Standesamt zu bringen!

 

Das müssen Sie noch wissen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass dem Standesamt Personenstandsurkunden grundsätzlich immer im Originalvorzulegen sind. Diese werden Ihnen nach der Prüfung wieder ausgehändigt.

Welche(n) Vornamen beziehungsweise Familiennamen erhält das Kind?

Vornamen:

Die sorgeberechtigten Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil bestimmen den / die Vornamen des Kindes. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Vornamensgebung. Dennoch gilt es bestimmte Richtlinien zu beachten. Unter anderem muss der Vorname als solcher erkennbar sein. Bitte denken Sie bei der Suche nach einem passenden Namen für Ihren Nachwuchs an das Wohl Ihres Kindes.

Familienname:

  • Die Eltern sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen: Das Kind erhält diesen Ehenamen als Familienname.
  • Die Eltern sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen: Beim ersten Kind müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder.
  • Die Mutter ist ledig: Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
  • Die Eltern sind nicht verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor: Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Namenserteilung. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich beim Standesamt erscheinen und eine gesonderte beurkundete Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann beim Standesamt auch schon vorgeburtlich abgegeben werden. Eine Namenserteilung ist unwiderruflich!
  • Die Eltern sind nicht verheiratet, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung liegt vor: Auch hier müssen sich die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder. Den/die Vornamen sowie den Familiennamen bestimmen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in der Klinik (Formular „Schriftliche Geburtsanzeige“) und bestätigen diesemit Ihren Unterschriften.

Bitte beachten Sie, dass bei der Namensgebung nach ausländischen Recht Abweichungen möglich sind. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch das Standesamt. Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich? Die Vaterschaftsanerkennung ermöglicht bei unverheirateten Eltern die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes. Durch die Anerkennung der Vaterschaft entsteht die verwandtschaftsrechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts-und erbrechtlichen Folgen. Der Vater wird durch die Vaterschaftsanerkennung nichtsorgeberechtigt. Hierzu kann auf Wunsch eine gesonderte beurkundete Sorgerechtserklärunggegenüberdem Jugendamt abgegeben werden (auch vorgeburtlich möglich).

 

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung wirksam?

Die Vaterschaft kann schon vor Geburtdes Kindes anerkannt werden. Sie wird jedoch erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese wirksam wird.

 

Was ist, wenn die die Mutter und/oder der Vater minderjährig sind?

Sind die Mutter und/oder der Vater des Kindes minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bitte vorab beim Jugendamt oder Standesamt.

 

Kann die Vaterschaft auch von einem anderen Mann als dem Ehemann anerkennt werden?

Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (zum Beispiel der Ehemann der Kindesmutter)! Falls ein Kind während des Scheidungsverfahrens geboren wird, besteht die Möglichkeit einer qualifizierten Vaterschaftsanerkennung. In diesem Fall empfiehlt sich die Beratung durch das Jugendamt oder Standesamt.

 

Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

Vaterschaftsanerkennungen können beim

  • Jugendamt(gebührenfrei)
  • Standesamt (gebührenfrei)
  • oder vor einem Notariat (in der Regel gebührenpflichtig) abgegeben werden.
 

Welche Urkunden erhalte ich nach der Anmeldung des Kindes im Standesamt?

Sie erhalten eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für Ihre persönlichen Unterlagen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 12,00 €. Für jedes weitere Exemplar (im selben Arbeitsvorgang) beträgt die Gebühr 6,00 €.

 

Elterngeld

Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld. Diese fügen Sie bitte im Original dem ausgefüllten Elterngeldantrag bei. Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/71570

 

Kindergeld

Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld. Diese fügen Sie bitte im Original dem ausgefüllten Kindergeldantrag bei. Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Agentur für Arbeit
Familienkasse Wiesbaden
Klarenthaler Straße 34
65197 WiesbadenTel.: 0800/45555 30
E-Mail: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de

 

Mutterschaftshilfe

Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese ist zur Vorlage bei der Krankenkasse der Kindesmutter bestimmt.

 

Steuerliche Identifikationsnummer

Eine steuerliche Identifikationsnummer geht Ihnen automatisch mit der Post zu. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern Bonn Telefon: 0228/4061240

Dienstleistungen

 

Formulare

Randspalte

Kontakte und Fachbereiche

Eheschließungen:

Sybilla Jacobs

Abteilungsleiterin Standesamt

Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn

Einbürgerungen:

Ute Degen-Mais

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65549 Limburg a. d. Lahn

Geburten und Sterbefälle:

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65549 Limburg a. d. Lahn

Susanne Döblitz

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65549 Limburg a. d. Lahn

Ausstellung von Personenstandsurkunden:

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Standesamt

Montag 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 7:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr

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