Standesamt
Oft werden wir gefragt: "Was macht ihr eigentlich, wenn keine Eheschließungen sind?" - Bei dem Begriff „Standesamt“ denken die meisten Leute zunächst ans Heiraten. Doch das Standesamt ist nicht nur Ansprechpartner bei Eheschließungen, sondern bei allen Stationen des Lebens.
Wichtig: Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen:
Eheschließungen, Einbürgerungen
Abteilungsleiterin Standesamt
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-921
- E-Mail: sybilla.jacobs@stadt.limburg.de
- Raum: 113
Einbürgerungen
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-926
- E-Mail: ute.degen-mais@stadt.limburg.de
- Raum: 109
Geburten und Sterbefälle
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-920
- E-Mail: angela.berger@stadt.limburg.de
- Raum: 112
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-925
- E-Mail: susanne.doeblitz@stadt.limburg.de
- Raum: 112
Ausstellung von Personenstandsurkunden
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-923
- E-Mail: kathrin.otto@stadt.limburg.de
- Raum: 111
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-922
- E-Mail: sofia.fachinger@stadt.limburg.de
- Raum: 111
Ob Geburt, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerung oder das Anzeigen eines Sterbefalls – alle diese Fälle werden durch einen Standesbeamten/ eine Standesbeamtin beurkundet und ins Register eingetragen.
Folgende Leistungen bietet das Standesamt an:
- Eheschließung
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes
- Anzeigen eines Sterbefalls
- Einbürgerung
- Namensänderung
- Ausstellung von Urkunden
Standesamt allgemein
Das Standesamt befindet sich seit April 2014 im neu gestalteten Brüderhaus in der Hospitalstraße 2 in der Nähe des Rathauses (vorher Historisches Rathaus in der Altstadt). Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gibt es in der Hospitalstraße, in der Tiefgarage der Stadthalle bzw. des Rathauses oder im Karstadt-Parkhaus befinden sich weitere Parkmöglichkeiten.
In unseren Räumlichkeiten gibt es einen eigenen Wartebereich, der für einen Sektempfang geeignet ist. Im Sommer haben die Hochzeitspaare und ihre Gäste auch die Möglichkeit, den Empfang im Serenadenhof vor dem Brüderhaus stattfinden zu lassen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner des Standesamts zur Verfügung.
Samstags in Limburg heiraten?
An diesen Terminen ist dies in 2024/2025 möglich:
- 07.12.2024
- 05.04.2025
- 24.05.2025
- 07.06.2025
- 05.07.2025
- 09.08.2025
- 06.09.2025
- 06.12.2025
Merkblatt Eheschließung
Merkblatt Geburtenanmeldung
Hier ist beschrieben, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes benötigen, falls dieses in Limburg a. d. Lahn das Licht der Welt erblickt. Hier erhalten Sie auch einen Überblick, über die nachfolgendenThemen:
- Anmeldung des Kindes / vorzulegende Unterlagen
- Vor- und Familienname des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunden des Kindes
In besonderen Fällen-insbesondere solche mit Auslandsbeteiligung - empfiehlt sich die persönliche Beratung durch dasStandesamt. Bei Fragen helfen Ihnen:
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-925
- Raum: 112
Hospitalstraße 2
65549 Limburg a. d. Lahn
- Telefon: 06431 203-920
- Raum: 112
Wer meldet das Kind beim Standesamt an? Welche Unterlagen werden hierfür benötigt?
Die Geburt wird von den sorgeberechtigten Eltern beim Standesamt Limburg a. d. Lahn angezeigt. Hierzu werden folgende Dokumente von Ihnen benötigt:
Mutter ledig
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
- Geburtsurkunde Mutter* (deutsch oder mehrsprachig)
Mutter geschieden
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
- Geburtsurkunde Mutter* (deutsch oder mehrsprachig)
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk* (alternativ: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil)* (jeweils deutsch oder mehrsprachig)
Eltern verheiratet
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
- Eheurkunde* (deutsch oder mehrsprachig)
- GeburtsurkundeMutter* (deutsch oder mehrsprachig)
- Geburtsurkunde Vater * (deutsch oder mehrsprachig)
Eltern nicht verheiratet
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepassmit Aufenthaltstitel / Passersatz-Dokument)
- GeburtsurkundeMutter* (deutsch oder mehrsprachig)
- Geburtsurkunde Vater * (deutsch oder mehrsprachig)
*Ausländische Urkunden werden mit deutscher Übersetzung durch einenDolmetscher (ISO-Norm) beziehungsweise in internationaler Form benötigt
Sollten Sie in Limburg geboren sein, geheiratet haben oder bereits ein Kind angemeldet haben, sind die notwendigen Personenstandsdokumente bei uns hinterlegt. Wir bitten um Verständnis dafür,dass die Bearbeitungszeit bei Geburten mit Aus-landsbeteiligung (insbesondere bei Eltern ohne Identitätsnachweis ,...) aufgrund erforderlicher Abfragen bei Behörden gegebenfalls etwas länger dauern kann. Eltern, die nicht oder nicht ausreichend deutsch sprechen, sind verpflichtet, einen Dolmetscher mit ins Standesamt zu bringen!
Das müssen Sie noch wissen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass dem Standesamt Personenstandsurkunden grundsätzlich immer im Originalvorzulegen sind. Diese werden Ihnen nach der Prüfung wieder ausgehändigt.
Welche(n) Vornamen beziehungsweise Familiennamen erhält das Kind?
Vornamen:
Die sorgeberechtigten Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil bestimmen den / die Vornamen des Kindes. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung zur Vornamensgebung. Dennoch gilt es bestimmte Richtlinien zu beachten. Unter anderem muss der Vorname als solcher erkennbar sein. Bitte denken Sie bei der Suche nach einem passenden Namen für Ihren Nachwuchs an das Wohl Ihres Kindes.
Familienname:
- Die Eltern sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen: Das Kind erhält diesen Ehenamen als Familienname.
- Die Eltern sind verheiratet und führen keinen gemeinsamen Ehenamen: Beim ersten Kind müssen sich die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder.
- Die Mutter ist ledig: Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
- Die Eltern sind nicht verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor: Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Namenserteilung. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich beim Standesamt erscheinen und eine gesonderte beurkundete Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann beim Standesamt auch schon vorgeburtlich abgegeben werden. Eine Namenserteilung ist unwiderruflich!
- Die Eltern sind nicht verheiratet, eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung liegt vor: Auch hier müssen sich die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung hat Bindungswirkung für alle nachfolgenden Geschwisterkinder. Den/die Vornamen sowie den Familiennamen bestimmen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in der Klinik (Formular „Schriftliche Geburtsanzeige“) und bestätigen diesemit Ihren Unterschriften.
Bitte beachten Sie, dass bei der Namensgebung nach ausländischen Recht Abweichungen möglich sind. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch das Standesamt. Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich? Die Vaterschaftsanerkennung ermöglicht bei unverheirateten Eltern die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes. Durch die Anerkennung der Vaterschaft entsteht die verwandtschaftsrechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind mit unterhalts-und erbrechtlichen Folgen. Der Vater wird durch die Vaterschaftsanerkennung nichtsorgeberechtigt. Hierzu kann auf Wunsch eine gesonderte beurkundete Sorgerechtserklärunggegenüberdem Jugendamt abgegeben werden (auch vorgeburtlich möglich).
Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung wirksam?
Die Vaterschaft kann schon vor Geburtdes Kindes anerkannt werden. Sie wird jedoch erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese wirksam wird.
Was ist, wenn die die Mutter und/oder der Vater minderjährig sind?
Sind die Mutter und/oder der Vater des Kindes minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bitte vorab beim Jugendamt oder Standesamt.
Kann die Vaterschaft auch von einem anderen Mann als dem Ehemann anerkennt werden?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (zum Beispiel der Ehemann der Kindesmutter)! Falls ein Kind während des Scheidungsverfahrens geboren wird, besteht die Möglichkeit einer qualifizierten Vaterschaftsanerkennung. In diesem Fall empfiehlt sich die Beratung durch das Jugendamt oder Standesamt.
Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?
Vaterschaftsanerkennungen können beim
- Jugendamt(gebührenfrei)
- Standesamt (gebührenfrei)
- oder vor einem Notariat (in der Regel gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Welche Urkunden erhalte ich nach der Anmeldung des Kindes im Standesamt?
Sie erhalten eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für Ihre persönlichen Unterlagen. Die Gebühr für die erste Urkunde beträgt 12,00 €. Für jedes weitere Exemplar (im selben Arbeitsvorgang) beträgt die Gebühr 6,00 €.
Elterngeld
Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld. Diese fügen Sie bitte im Original dem ausgefüllten Elterngeldantrag bei. Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/71570
Kindergeld
Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde zur Beantragung von Kindergeld. Diese fügen Sie bitte im Original dem ausgefüllten Kindergeldantrag bei. Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Agentur für Arbeit
Familienkasse Wiesbaden
Klarenthaler Straße 34
65197 WiesbadenTel.: 0800/45555 30
E-Mail: familienkasse-hessen@arbeitsagentur.de
Mutterschaftshilfe
Sie erhalten eine gebührenfreie Geburtsurkunde für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese ist zur Vorlage bei der Krankenkasse der Kindesmutter bestimmt.
Steuerliche Identifikationsnummer
Eine steuerliche Identifikationsnummer geht Ihnen automatisch mit der Post zu. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Bundeszentralamt für Steuern Bonn Telefon: 0228/4061240
Dienstleistungen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Anzeige einer Hausgeburt
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Eheurkunde beantragen
- Einbürgerung
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburten, Geburtsanmeldung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Geburtsurkunde; Ausstellung
- Heirat anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Leichenpass
- Namensänderung
- Namensrecht
- Standesamt
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbeurkunde Ausstellung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Urkunden
- Vaterschaftsanerkennung
Formulare
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