Stadtpolizei kontrolliert Radfahrende und E-Scooter Nutzende
Unangekündigte Kontrollen in der Innenstadt und an der Bahnhofsunterführung – Verkehrssicherheit steht im Mittelpunkt
Sicher unterwegs sein und Rücksicht auf andere nehmen: Das ist das Ziel der Stadt Limburg bei den regelmäßigen Verkehrskontrollen von Radfahrenden und Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern. Bei mehreren unangekündigten Kontrollen Ende August hat die Stadtpolizei deshalb insbesondere an der Bahnhofsunterführung sowie in der Innenstadt die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln überprüft.
Bei den Kontrollen geht es nicht allein darum, Verstöße festzustellen und zu ahnden. Vielmehr sollen sie dazu beitragen, das Bewusstsein für die eigene Verantwortung im Straßenverkehr zu stärken und gefährliche Situationen zu verhindern. Gerade dort, wo viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmende auf engem Raum unterwegs sind, kommt es auf gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln an. Radfahrende und Nutzende von E-Scootern gehören dabei ebenso zur Gruppe der Verkehrsteilnehmenden, deren Verhalten Auswirkungen auf die Sicherheit anderer hat.
Die Kontrollen fanden am letzten August Wochenende statt.
Insgesamt wurden 25 Ordnungswidrigkeiten bei Radfahrenden festgestellt. Bei den Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen wurden 46 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen. Darüber hinaus wurden drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gefertigt.
Zu den festgestellten Verstößen bei E-Scootern gehörten unter anderem das Fahren auf dem Gehweg beziehungsweise auf einer unzulässigen Verkehrsfläche, beispielsweise in der Bahnhofsunterführung. Das kostet die Fahrenden rund 15 Euro. Auch das Behindern von Fußgängern auf gemeinsamen Geh- und Radwegen wird mit 15 Euro geahndet. Wer zu zweit auf einem E-Scooter fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Für das Fahren ohne gültige Versicherungsplakette werden 40 Euro fällig.
Noch gravierender ist das Fahren ohne Versicherungsschutz: Hierbei handelt es sich nicht lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen wird eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und an die Polizei weitergeleitet.
Bei einer Kontrolle an der Bahnhofsunterführung wurden außerdem sieben Gefährderansprachen bei Kindern im Alter zwischen neun und elf Jahren geführt, die mit dem Fahrrad unterwegs waren. Ziel war es, die Kinder auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und sie für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
In der Innenstadt wurden bei einer Kontrolle zudem fünf mündliche Verwarnungen ausgesprochen. In diesen Fällen wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt, bis ein gültiger Versicherungsschutz nachgewiesen werden konnte.
„Verkehrskontrollen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, möglichst viele Verstöße zu ahnden. Wir wollen vielmehr gefährliches Verhalten erkennen, aufklären und dazu beitragen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer sicher und rücksichtsvoll im öffentlichen Raum bewegen. Leider ist zunehmend das Gegenteil festzustellen“, macht 1. Stadtrat Michael Stanke deutlich.
Die Stadt Limburg wird die Kontrollen von Radfahrenden und Nutzenden von E-Scootern auch künftig unangekündigt und an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet durchführen. Dabei sollen sowohl das Verkehrsverhalten als auch die vorgeschriebenen Ausstattungs- und Versicherungsvoraussetzungen überprüft werden.