Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Nr. 99073001022000Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2019
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport