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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Nr. 99073001022000

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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