Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bäckercampus der Schäfer Gruppe am ICE-Bahnhof“, im Stadtteil Eschhofen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bäckercampus der Schäfer Gruppe am ICE-Bahnhof“, im Stadtteil Eschhofen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat in der Sitzung am 17.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bäckercampus der Schäfer Gruppe am ICE-Bahnhof“, im Stadtteil Eschhofen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung soll es sein – gemäß Gewerbeflächenpotenzialanalyse - die planungsrechtliche Grundlage für die betriebliche Entwicklung der Firma Schäfer mit diversen Bautätigkeiten wie u.a. die Erweiterung der Backwerkstatt, die Errichtung eines Distributionszentrums, Verwaltungs- und Schulungsgebäude sowie die Errichtung eines Parkhauses für eigene Mitarbeiter sowie zur Deckung externer Bedarfe im ICE-Gebiet zu schaffen. Die Vorhaben sind in einem Masterplan skizziert, der Bestandteil des Durchführungsvertrages wird.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Eschhofen nachfolgende Flur und Flurstücke:
Flur 40; Flurstücke: 9/1, 104/2, 104/3, 104/4, 104/5, 104/6, tlw. 114/3, 116/2, 117/1, 118/1, 118/2, 118/3, 119, 120, 120/1, 121/1, 122/1, 123, 124/1, 125/1, 125/2, 125/3, 126, 127, 128/1, 129/1, 138/1, 140/1, tlw. 187.
Das nachfolgende Schaubild stellt den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes dar:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das o. g. Bauleitplanverfahren soll in Form einer öffentlichen Auslegung im Internet durchgeführt werden.
Diese Auslegung findet in der Zeit
vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.10.2026
statt.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (www.limburg.de) unter der Rubrik „Bauen & Wirtschaft“ – Bauleitplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes
im Stadthaus der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Über der Lahn 1, Zimmer 323 sowie im Rathaus, Werner-Senger-Straße 10 (Bürgerbüro) in 65549 Limburg a. d. Lahn in den Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Zugang zum Stadthaus als auch zum Rathaus ist über den jeweiligen Haupteingang während des Auslegungszeitraumes, innerhalb der genannten Dienststunden, gewährleistet.
In dem oben genannten Zeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und der Erörterung
zu den Planungen.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass auch Stellungnahmen während des Auslegungszeitraumes abgegeben werden können;
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (möglichst per E-Mail an: bauleitplanung@stadt.limburg.de , können aber auch mündlich und / oder schriftlich abgegeben werden.
Limburg, den 23.09.2026
Der Magistrat
der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
(Dr. Marius Hahn)
Bürgermeister