Sprungziele
Inhalt

Wahl von Schiedspersonen

Neuwahl einer stellv. Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg II (Ahlbach) 

Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach)“ ist eine stellv. Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, wer­den gebeten, sich bis zum 31. August 2026 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.

Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn

E-Mail: hauptverwaltung@stadt.limburg.de

Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) so­wie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de (Neuwahl stellv. Schiedsperson Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach)) oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.

Limburg a. d. Lahn, den 07.07.2026

Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Im Auftrag

gez.

( Derichs )

 Leitende Magistratsdirektorin 

Bewerbungsbogen:

Personalbogen_Schiedsamt_LM-II_Ahlbach_2026

Informationen:

Schiedsamt-Info des Justizministeriums

Hessisches Schiedsamtsgesetz

Partner