Wahl von Schiedspersonen
Neuwahl einer stellv. Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg II (Ahlbach)
Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach)“ ist eine stellv. Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 31. August 2026 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.
Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn
E-Mail: hauptverwaltung@stadt.limburg.de
Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de (Neuwahl stellv. Schiedsperson Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach)) oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.
Limburg a. d. Lahn, den 07.07.2026
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez.
( Derichs )
Leitende Magistratsdirektorin
Bewerbungsbogen:
Personalbogen_Schiedsamt_LM-II_Ahlbach_2026