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Datum: 29.10.2026

Stadt Limburg startet neue Maßnahmen zur Rattenbekämpfung am 2. November

Die Stadt Limburg stellt ihre regelmäßige Rattenbekämpfung im städtischen Kanalnetz und an den Uferbereichen der Lahn neu auf. Hintergrund sind verschärfte gesetzliche Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie der EU-Biozidverordnung, die strengere Anforderungen an den Einsatz von Rattengift stellen.

Bislang wurden im Rahmen der regelmäßigen Bekämpfungsaktionen flächendeckend Giftköder in der Kanalisation ausgelegt. Aufgrund der neuen Vorgaben ist diese sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) jedoch nicht mehr zulässig. Der Einsatz giftiger Wirkstoffe, sogenannter Antikoagulanzien, ist nur noch erlaubt, wenn ein konkreter Rattenbefall nachgewiesen und dokumentiert wurde.

Die Stadt setzt deshalb künftig verstärkt auf giftfreie Lockköder, um betroffene Bereiche im Abwassernetz gezielt zu identifizieren. Wird dabei eine aktive Rattenpopulation festgestellt, können entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Einsatz von Giftködern erfolgt dann gezielt und zeitlich begrenzt. Auf diese Weise sollen die Umwelt geschont und mögliche Einträge von Wirkstoffen in die Gewässer verhindert werden.

Die nächste Rattenbekämpfungsaktion startet am Montag, 2. November.

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die jeweiligen Wohnungs- beziehungsweise Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie müssen nicht nur den Rattenbefall beseitigen, sondern auch dafür sorgen, dass mögliche Ursachen für die Vermehrung der Tiere abgestellt werden.

Kommen Vermieter ihrer Verpflichtung trotz Aufforderung durch die Mieter nicht nach, können sich Betroffene an das Ordnungsamt wenden. Voraussetzung hierfür ist, dass der bisherige Schriftverkehr mit dem Vermieter vorgelegt wird.

Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass für die private Verwendung klassischer Rattengifte strenge gesetzliche Vorgaben gelten. Ab dem 23. Oktober 2026 ist die Verwendung dieser Mittel durch Privatpersonen nicht mehr zulässig. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Vorhandene Restbestände müssen fachgerecht entsorgt und als Sonderabfall bei einer geeigneten Sammelstelle, wie beispielsweise beim Schadstoffmobil (https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/leben-im-landkreis/abfallwirtschaft/abfuhrtermine/ihr-abfallkalender/seite) abgegeben werden.

Da eine flächendeckende Beköderung nicht mehr zulässig ist, kommt es künftig verstärkt auf konkrete Hinweise aus der Bevölkerung an. Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden gebeten, festgestellten Rattenbefall an öffentlichen Stellen dem Ordnungsamt, Bahnhofsplatz 2, zu melden. Ansprechpartner ist Andre Blättel, Telefonnummer: 06431 203291, E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.limburg.de. Die Meldungen helfen dabei, betroffene Stellen frühzeitig zu erkennen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.

Da Ratten durch mangelnde Sauberkeit im Außenbereich angelockt werden, hier einige Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall:

Speisereste in geschlossene Müllbehälter entsorgen

Keine Abfalllagerung im Außenbereich

Überfüllung von Mülltonnen vermeiden und diese geschlossen halten

Bitte Tauben und Enten nicht füttern

Gelbe Säcke möglichst erst kurz vor der Abholung rausstellen

Speisereste nicht über die Toilette entsorgen

Auf den Komposthaufen gehören keine gekochte Essensreste, Fleisch, Fisch und Milchprodukte

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