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Datum: 15.10.2026

ParkControl24 stellt unberechtigte Ordnungsgeldforderungen

Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben nach Kenntnis der Stadt in dieser Woche Post von einem Unternehmen namens ParkControl24 erhalten. In den Schreiben, die sich auf den Bereich der Diezer Straße rund um die Hausnummer 12 in Limburg beziehen, werden die angeschriebenen Personen aufgefordert, wegen Falschparkens eine „Nutzungsentschädigung und Kostenersatz“ in Höhe von rund 145 Euro zu zahlen.

Die Stadt Limburg weist darauf hin, dass sämtliche Parkflächen am Straßenrand sowie die ausgewiesenen Be- und Entladezonen im betreffenden Bereich öffentliche Flächen sind, die von der Stadt verwaltet werden und kein Privateigentum. Die Stadt hat ParkControl24 nicht damit beauftragt, entsprechende Forderungen geltend zu machen.

1.Stadtrat und Dezernent des Ordnungsamtes der Stadt, Michael Stanke, stellt klar: „Die Mitarbeitenden der Stadtpolizei sind dafür zuständig, bei widerrechtlichem Parken auf öffentlichen, entsprechend gekennzeichneten Flächen Verwarnungs- und Bußgelder zu erheben. Die Beträge liegen bei Parkverstößen je nach Tatbestand zwischen 10 und 35 Euro. Bei unzulässigem Halten oder Parken in Be- und Entladezonen können sie beispielsweise 40 Euro betragen.“

Die Stadt Limburg hat Anzeige gegen ParkControl24 erstattet und das Unternehmen aufgefordert, die unberechtigten Forderungen einzustellen. Betroffenen wird empfohlen, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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