Laub vom Gehweg entfernen
Der Herbst ist da und mit ihm färben sich die Blätter bunt und fallen von den Bäumen. Auf dem Boden werden sie bei Regen und Nässe rutschig und zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Daher müssen Laub und Schmutz auf Gehwegen, der Fahrbahn und auf öffentlichen Plätzen entfernt werden. Zuständig sind hier zum einen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes, aber auch die Bürgerinnen und Bürger.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebshofes fahren mit der Kehrmaschine wöchentlich nach einem festgelegten Plan durch die Stadt und reinigen öffentliche Plätze und Liegenschaften. Im Herbst ist sogar eine zusätzliche Kehrmaschine im Einsatz.
Laub rund um das eigene Grundstück entfernen
Die Bürgerinnen und Bürger haben auch eine Reinigungspflicht, ähnlich der Streu- und Räumpflicht im Winter. Geregelt ist beides in der Reinigungssatzung der Stadt Limburg. Demnach müssen Bürgerinnen und Bürger auch das Laub rund um ihr Grundstück entfernen (etwa auf dem Geh- und Radwege, Straßen und Überwegen, Parkplätzen, an Bushaltestellen, Böschungen und Ähnliches). Besonders wichtig sind die Rinnen entlang der Straßen und die Straßenabläufe der Kanäle. Sonst kann das Wasser nicht abfließen und es kann Schäden verursachen.
Im Ordnungsamt gehen jetzt im Herbst täglich Anrufe zum Thema Laub ein. Besonders ärgerlich empfinden es viele Bürgerinnen und Bürger, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Dabei gilt jedoch: Nicht der Eigentümer des Baumes ist zuständig, sondern der Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Laub liegt. Er muss die Blätter entfernen.
Rutschiges Laub häufiger entfernen
Auch der 1. Stadtrat Michael Stanke weiß um den Ärger über das Laub und den Wunsch vieler Bürger, dass der Bauhof an weiteren Stellen tätig werden sollte . „Es ist aber schlichtweg nicht möglich, dass der Bauhof flächendeckend jede Straße und jeden Bürgersteig reinigt. Alle Kommunen eine Reinigungssatzung, die regelt, wo der Bürger tätig werden muss. Das gilt auch in Limburg schon seit Jahrzehnten und war auch jahrelang gelebte Praxis der Anwohner.“
Wie oft das Laub entfernt werden muss, hängt von der Menge ab, in der Regel genügt einmal pro Woche, wo es besonders rutschig ist, natürlich häufiger.
Für Ersatz sorgen
Wer seine Reinigungspflicht nicht selbst erfüllen kann, muss für Ersatz sorgen - etwa durch einen Hausmeisterdienst, Nachbarn oder Familienangehörige.
Erhält die Stadt Kenntnis darüber, dass der Reinigungspflicht nicht nachgekommen wird, werden die Eigentümer zunächst schriftlich erinnert. Erfolgt weiterhin keine Reinigung, folgt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Rutscht jemand auf dem nassen Laub aus, ist auch eine zivilrechtliche Klage mit der Forderung nach Schmerzensgeld und Schadensersatz möglich.
Laub im eigenen Garten nutzen
Am besten können Bürgerinnen und Bürger das Laub mit einem Besen und Rechen entfernen. Es kann dann in der Biotonne entsorgt werden oder auf den eigenen Kompost aufgebracht werden.
Im eigenen Garten kann das Laub ebenfalls genutzt werden, so die Stadtgärtnerei. Igel und andere Kleintiere nutzen Laubhafen gerne als Winterquartier. In Beeten kann das Laub als Mulch genutzt werden oder empfindliche Pflanzen können damit abgedeckt werden. „Dafür sollten die Blätter jedoch nicht von Schädlingen befallen sein. Auch Blätter mit Straßenschmutz oder Streusalz eigenen sich nicht mehr, sondern gehören in den Restmüll“, sagt Julia Metzger von der Stadtgärtnerei.
Grünschnittsammelstelle nutzen
Zudem können Bürgerinnen und Bürger (des gesamten Landkreises) das Laub zur Grünschnittsammelstelle des städtischen Betriebshofes bringen. Dieser befindet sich in der Straße Im Großen Rohr 4. Die Öffnungszeiten sind hier von Februar bis November immer freitags von 13.30 bis 16 Uhr und samstags von 10.30 bis 16 Uhr.
Im Dezember hat die Grünschnittsammelstelle nur am zweiten Wochenende geöffnet (11. und 12. Dezember 2026) und im Januar am 2. und 4. Wochenende (8. und 9. Januar 2027 und 22. Und 23. Januar). Die Zeiten sind dann ebenfalls immer freitags von 13.30 bis 16 Uhr und samstags von 10.30 bis 16 Uhr.
Alternativ sind Anlieferung auch bei der Grünschnittsammelstelle in Hadamar möglich. Diese befindet sich oberhalb des Hadamarer Schwimmbadparkplatzes im Hexenschluchtweg. Hier sind die Öffnungszeiten von März bis November freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr, von Dezember bis Februar jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 10 bis 15 Uhr.
Hecken und Bäume dürfen wieder geschnitten werden
Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hecken und Bäume nun wieder geschnitten werden dürfen. Laut dem Naturschutzgesetz des Bundes ist dies nur in den Monaten Oktober, November, Dezember, Januar und Februar erlaubt. In der übrigen Zeit, zwischen März und September, brüten die Vögel in den Bäumen und sollen geschützt werden.