Ausscheiden eines Mitglieds aus der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines Vertreters
Die aufgrund des Wahlvorschlages der Alternative für Deutschland (AfD) gewählte Stadtverordnete Melanie Lebrecht, wohnhaft in 65551 Limburg a. d. Lahn, hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Frau Melanie Lebrecht mit der Feststellung des Wahlleiters aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheidet und dass Herr Antonio Elias, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „AfD“ in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Über der Lahn 1 (Zimmer 206), 65549 Limburg a. d. Lahn, einzulegen.
Limburg a. d. Lahn, 23.06.2026
Der Wahlleiter
gez.
( Michael Stanke )
1. Stadtrat