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Datum: 23.07.2026

Ausscheiden eines Mitglieds aus der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken einer Vertreterin

Die aufgrund des Wahlvorschlages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Stadtverordnete Brigitte Geis, wohnhaft in 65553 Limburg a. d. Lahn, hat auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag „GRÜNE“ hat Frau Andrea Bontjer, wohnhaft in 65556 Limburg a. d. Lahn, auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Patrick Dehm mit der Feststellung des Wahlleiters zum 15.06.2026 und Frau Andrea Bontjer zum 26.06.2026 aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheiden und dass Frau Mitchiko Tsubaki, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, als nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag „GRÜNE“ in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Über der Lahn 1 (Zimmer 206), 65549 Limburg a. d. Lahn, einzulegen.

Limburg a. d. Lahn, 22.07.2026

Die stellv. Wahlleiterin

gez.

( Silke Derichs )

Leitende Magistratsdirektorin

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