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Datum: 23.10.2026

Ausscheiden eines Mitglieds aus der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines Vertreters

Der aufgrund des Wahlvorschlages Alternative für Deutschland gewählte Stadtverordnete Antonio Elias, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „AfD“ bleibt Herr Siegbert Vetter, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) aufgrund seines Ausscheidens aus der Partei bei der Nachfolge unberücksichtigt. Bei dem darauffolgenden, noch nicht berufenen Bewerber aus dem Wahlvorschlag „AfD“, Finn Wiese, zuletzt wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, ist durch den Wegzug aus der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn der Verlust der Wählbarkeit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) eingetreten.

Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Antonio Elias mit der Feststellung des Wahlleiters am 16.10.2026 aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheidet und dass Herr Gian-Luca Hellmund, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „AfD“ in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Über der Lahn 1 (Zimmer 206), 65549 Limburg a. d. Lahn, einzulegen.

Limburg a. d. Lahn, 21.10.2026

gez.

Der Wahlleiter

( Michael Stanke )

1. Stadtrat

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