Ausscheiden eines Mitglieds aus der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken eines Vertreters
Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählte Stadtverordnete Christian Wendel, wohnhaft in 65555 Limburg a. d. Lahn, hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Christian Wendel mit der Feststellung des Wahlleiters aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheidet und dass Herr Leonhard Peter Wagner, wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „CDU“ in die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Über der Lahn 1 (Zimmer 206), 65549 Limburg a. d. Lahn, einzulegen.
Limburg a. d. Lahn, 23.06.2026
Der Wahlleiter
gez.
( Michael Stanke )
1. Stadtrat