Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Ausländerbeirat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn und Nachrücken eines Vertreters
Bei dem aufgrund des Wahlvorschlages „Gemeinsam für Limburg (GL)“ gewählten Ausländerbeiratsmitglied Aziz Ağman, zuletzt wohnhaft in 65549 Limburg a. d. Lahn, ist durch den Wegzug aus der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn der Verlust der Wählbarkeit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) eingetreten.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 2 KWG, § 58 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Aziz Ağman mit der Feststellung des Wahlleiters aus dem Ausländerbeirat zum 29.07.2026 ausscheidet und dass Herr Arif Gümüşel, wohnhaft in 65555 Limburg a. d. Lahn, als nächster noch nicht berufener Bewerber aus dem Wahlvorschlag „Gemeinsam für Limburg (GL)“ in den Ausländerbeirat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum 30.07.2026 nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, Über der Lahn 1 (Zimmer 206), 65549 Limburg a. d. Lahn, einzulegen.
Limburg a. d. Lahn, 30.07.2026
Die stellv. Wahlleiterin
gez.
( Silke Derichs )
Leitende Magistratsdirektorin