Öffentliche Bekanntmachung - Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Gemäß § 26 Abs. 1 der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen auf den Grabstätten dauernd in gutem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich dafür sind bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.
Die Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien gibt vor, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Friedhofträgers wird im Auftrag der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ein Prüfungsteam der Fa. Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR, 35435 Wettenberg, die Überprüfung der Grabmale aller Grabstätten auf den Friedhöfen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn in dem Zeitraum vom 14. bis 18. September 2026 durchführen. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung auf Anfrage unter der Telefonnummer (06431) 203–362 oder per E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt.limburg.de.
Sollten Grabmale nicht standsicher sein, werden diese bei akuter Gefahr unverzüglich durch Beschäftigte des Städtischen Betriebshofes umgelegt (§ 26 Abs. 2 der Friedhofsordnung). In mindergefährlichen Fällen wird der Grabstein mit einem Aufkleber versehen. Die ordnungsgemäße Befestigung hat dann zeitnah (innerhalb von 3 Wochen) zu erfolgen. Es werden erneute Kontrollen durchgeführt.
Limburg a. d. Lahn, den 11.08.2026
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez.
Dipl.-Ing. Martin Uphues
Amtsleiter