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Datum: 28.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Herrichtung der Wahlgrabstätte „Stein“ auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Herrichtung der Wahlgrabstätte „Stein“ auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen

Gemäß § 28 Abs. 1 der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sind Grabstätten der Würde des Friedhofes entsprechend zu pflegen und stets in einem ordentlichen Zustand zu halten.

Das zweistellige Wahlgrab „Stein“ (dort sind bestattet: Emma Hensel geb. Weidler *17.09.1913 †16.02.1998 und Kurt Hensel *21.09.1910 †24.03.1998; ehemals wohnhaft Schornstraße 2, 65553 Limburg a. d. Lahn) auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen befindet sich in einem ungepflegten Zustand.

Gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofsordnung wird hiermit der Nutzungsberechtigte aufgefordert, die vorgenannte Grabstätte bis

spätestens 20. November 2026

in Ordnung zu bringen.

Wird diese Aufforderung nicht fristgemäß befolgt, ist in Anwendung des § 17 Abs. 9 der Friedhofsordnung seitens der Friedhofsverwaltung beabsichtigt, die Grabstätte abzuräumen und einzuebnen.

Angehörige der in dieser Grabstätte bestatteten Person werden gebeten, sich beim Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Friedhofsverwaltung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefonnummer (06431) 203–252, E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt.limburg.de zu melden.

Limburg a. d. Lahn, den 28.10.2026

DER MAGISTRAT

der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Im Auftrag

gez.

Dipl.-Ing. Martin Uphues

Amtsleiter

Partner