Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Herrichtung der Wahlgrabstätte „Stein“ auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Herrichtung der Wahlgrabstätte „Stein“ auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen
Gemäß § 28 Abs. 1 der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sind Grabstätten der Würde des Friedhofes entsprechend zu pflegen und stets in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Das zweistellige Wahlgrab „Stein“ (dort sind bestattet: Emma Hensel geb. Weidler *17.09.1913 †16.02.1998 und Kurt Hensel *21.09.1910 †24.03.1998; ehemals wohnhaft Schornstraße 2, 65553 Limburg a. d. Lahn) auf dem Friedhof im Stadtteil Dietkirchen befindet sich in einem ungepflegten Zustand.
Gemäß § 29 Abs. 1 der Friedhofsordnung wird hiermit der Nutzungsberechtigte aufgefordert, die vorgenannte Grabstätte bis
spätestens 20. November 2026
in Ordnung zu bringen.
Wird diese Aufforderung nicht fristgemäß befolgt, ist in Anwendung des § 17 Abs. 9 der Friedhofsordnung seitens der Friedhofsverwaltung beabsichtigt, die Grabstätte abzuräumen und einzuebnen.
Angehörige der in dieser Grabstätte bestatteten Person werden gebeten, sich beim Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Friedhofsverwaltung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefonnummer (06431) 203–252, E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt.limburg.de zu melden.
Limburg a. d. Lahn, den 28.10.2026
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez.
Dipl.-Ing. Martin Uphues
Amtsleiter