Öffentliche Bekanntmachung über den Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Friedhof in Linter
Gemäß § 17 Abs. 8 der aktuellen Friedhofsordnung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn wird darauf hingewiesen, dass das Nutzungsrecht an der zweistelligen Wahlgrabstätte „Glass“ auf dem Friedhof in Linter am 29.09.2026 abläuft:
In dieser Grabstätte sind die Eheleute Anna Glass *22.11.1903 †08.04.1982 und Friedrich Wilhelm Glass *04.04.1902 †25.09.1986 ehemals wohnhaft Großer Ring 60, 65550 Limburg a. d. Lahn, bestattet.
Das Nutzungsrecht kann auf Antrag wieder erworben werden.
Angehörige, der in dieser Grabstätte bestatteten Personen werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn, Telefonnummer (06431) 203 – 252, E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt.limburg.de zu melden.
Nach § 27 Abs. 2 der o. a. Friedhofsordnung sind die Grabmale zu entfernen. Geschieht dies nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über.
Limburg a. d. Lahn, den 10.09.2026
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez.
Dipl.-Ing. Martin Uphues
Amtsleiter