Bebauungsplan "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung", Stadtteil Offheim - Öffentliche Auslegung
Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung“,
Stadtteil Offheim
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit (i. V. m.) § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a i. V. m. § 13 sowie § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat in der Sitzung am 15.06.2026 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung und Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbestandortes im Sinne der Nachverdichtungsstrategie der Stadt Limburg, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.
Die zulässige Grundfläche des Vorhabens innerhalb des Geltungsbereiches, im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt mehr als 20.000 m² und weniger als 70.000 m². Daher wurde gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine Vorprüfung des Einzelfalls, unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien, durchgeführt.
Als Ergebnis der Vorprüfung ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß Anlage 2 BauGB die Merkmale der 4. Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Kapellenstraße“ sowie die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geprüft wurden.
Die Planung betrifft die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung innerhalb eines bereits vollständig entwickelten und gewerblich genutzten Standortes und dient der funktionalen Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung. Durch die Erhöhung der Grundflächenzahl wird eine zusätzliche Versiegelung ermöglicht, deren Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Mikroklima grundsätzlich dauerhaft sind.
Diese Auswirkungen werden jedoch durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen, insbesondere durch Dachbegrünung, Maßnahmen zur Regenrückhaltung und Versickerung sowie durch Grünflächen und Baumpflanzungen, wirksam gemindert.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass durch die Planung eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden wird.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG ausgelöst werden.
Insgesamt sind unter Berücksichtigung der bestehenden Vorprägung des Standortes sowie der vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Das Bauleitplanverfahren kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Das nachfolgende Schaubild stellt den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenstraße“ dar:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführte Flur und Flurstücke:
Gemarkung Offheim, Flur 16, Flurstücke 118/5, 121/1, 125/1 und 127/1.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung" sowie den Entwurf der Begründung mit integrierter artenschutzrechtlicher Betrachtung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Die öffentliche Auslegung der o. g. Änderung des Bebauungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit integrierter artenschutzrechtlicher Betrachtung erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB und findet im Internet in der Zeit
vom 03. August 2026 bis einschließlich 04. September 2026
statt.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (www.limburg.de) unter der Rubrik „Bauen & Wirtschaft“ – Bauleitplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Zusätzlich werden die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes
im Stadthaus der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Über der Lahn 1, Zimmer 303 sowie im Rathaus, Werner-Senger-Straße 10 (Bürgerbüro) in 65549 Limburg a. d. Lahn in den Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Der Zugang zum Stadthaus als auch zum Rathaus ist über den jeweiligen Haupteingang während des Auslegungszeitraumes innerhalb der genannten Dienststunden gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung abgegeben werden können;
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (möglichst per E-Mail an: bauleitplanung@stadt.limburg.de aber auch mündlich und / oder schriftlich abgegeben werden können;
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auf die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn (Gesamtinformation nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz Grundverordnung) wird hingewiesen.
Limburg, den 16.07.2026
Der Magistrat
der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
(Michael Stanke)
1. Stadtrat