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Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn erfolgen vorbehaltlich der Regelungen in den Abs. 2 bis 4 der Zehnten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung oder anderslautender gesetzlicher Vorgaben durch Bereitstellung auf der Internetseite der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn mit Angabe des Bereitstellungstages. Ist die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gesetzlich ausgeschlossen oder ein zusätzliches Bekanntmachungsmedium erforderlich, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der Tageszeitung „Nassauische Neue Presse“. 

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

















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