Beteiligung der Öffentlichkeit
Für Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren sieht das Baugesetzbuch auch die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. In diesem Rahmen können von den Bürgerinnen und Bürgern Anregungen oder Bedenken zu der Planung vorgebracht werden.
Bauleitpläne im Verfahren
Unter den nachfolgenden Links können Sie sich über die aktuell laufenden Verfahren informieren. Selbstverständlich geben die Mitarbeiter der Abteilung für Stadtplanung Ihnen im Rahmen des Auslegungszeitraumes auch gerne persönlich Auskunft über die Inhalte der sich in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne.
Datenschutzerklärung: Gesamtinformationen nach Art.13 und Art. 14 DS-GV
Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung", Stadtteil Offheim
- Öffentliche Bekanntmachung - Auszug von der Internetseite der Stadt Limburg
- Öffentliche Bekanntmachung - Textauszug
- Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung"
- Begründung (Entwurf) zum Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung"
- Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls zum Bauleitplanverfahren "Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung" gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit Anlage 2 Baugesetzbuch