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Datum: 04.08.2020

Verwaltungsgerichtshof hebt Verhandlungstermin auf: Stadt gewinnt Zeit

Am 14. September wollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Hessen verhandeln, Thema ist der Luftreinhalteplan mit der Schadstoffbelastung in der Stadt und ein möglicherweise daraus folgendes Dieselfahrverbot. Der VGH hat den Termin aufgehoben, ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt worden.

Als Begründung für die Aufhebung führt der VGHdie Entwicklung in Offenbach an. Beide Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe sind bisher gemeinsam durchgeführt worden, das soll nach Auffassung des 9. Senats des VGH auch so bleiben. Da für Offenbach jedoch in der Zwischenzeit die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt wurde, bis zum 14. August eine Öffentlichkeitsbeteiligung läuft und der fortgeschriebene Luftreinhalteplan im Oktober im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll, wird eine mündliche Verhandlung am 14. September vom VGH für nicht sinnvoll erachtet.

Nach Einschätzung von Bürgermeister Dr. Marius Hahn bedeutet die Verschiebung für Limburg lediglich einen kleinen Zeitgewinn, nicht mehr und nicht weniger: „Wir hoffen, dass dieser Zeitgewinn dazu führt, dass das Land einen Entwurf für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg vorlegen kann, der dann auch Grundlage für die Verhandlung darstellt. Wir als Stadt werden diesen Zeitgewinn nutzen, und auf dem Weg der vielen kleinen Schritte zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung weitergehen.“

Verschiedene Maßnahmen geplant

Hahn weist darauf hin, dass es in Kürze an verschiedenen Stellen aktuelle Informationen für Fahrgäste von Bus und Bahn geben wird, die Stadt gerade ein Konzept zur Erstellung der CityLogistik vergeben hat, weitere Standorte für Ladesäulen für E-Fahrzeuge von der EVL aufgebaut werden, die Vorbereitungen für ein Nachfolgeangebot des Anrufsammeltaxis mit Angebotserweiterung laufen und noch einiges mehr.

„Wir müssen den Zeitgewinn nutzen, um davon zu überzeugen, dass es sich um eine Aufgabe handelt, die von vielen Beteiligten wahrgenommen werden muss“, verdeutlicht Hahn. Bei der CityLogistik, so sein Eindruck, ist das angekommen und städtischer Handel, Dienstleister oder Logistiker bringen sich ein. Bezüglich der Situation im öffentlichen Nahverkehr mit unterschiedlichen Tarifsystemen und verschiedenen Verkehrsverbünden gibt es wenig sichtbare Bewegung. Auch bezüglich der Rolle des Landkreises als Straßenverkehrsbehörde und großem Arbeitgeber wünscht sich die Stadt mehr Aktivität. Das gilt auch für das Land, das von der Umwelthilfe verklagt wird. Von dort gibt es nach Angaben von Hahn Signale, die der Stadt in ihrer Lage nicht weiterhelfen.

Der VGH hat mit seiner Absage des Termins das Land als Beklagte aufgefordert, zeitnah Angaben zum Stand des Verfahrens zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Limburg zu machen.   

 

 

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