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Lärmaktionsplan des Landes Hessen

Im derzeit gültigen Lärmaktionsplan Mittelhessen Stufe 2, Teilplan Straßenverkehr wird ab Seite 227 Limburg behandelt. Über 6% der Limburger Bevölkerung sind von erhöhten Lärmwerten betroffen. Die Stadt hat mit der Polizei und der Verkehrsbehörde des Kreises an allen hoch belasteten Straße deshalb nachts Tempo 30 angeordnet.

Im Folgenden haben stellen wir Ihnen die Passage über Limburg aus dem Lärmaktionsplan vor. Genauen Tabellen entnehmen Sie bitte dem Original-Dokument.

 

Lärmaktionsplan

Hauptlärmquellen sind die A3 und die B 49, sowie die innerstädtischen Abschnitte der Bundesstraßen B 8, B 54 und B 417.
Hinzu kommen noch die L 3020 und als Kreisstraße die K472. Von Umgebungslärm betroffen sind neben der Kernstadt der Stadtteil Ahlbach durch B 49 und B 54, sowie die Stadtteile Linter, Lindenholzhausen und Staffel.


Die A3 tangiert Limburg im Norden. Die Anbindung von Limburg an die Autobahn wird über die beiden Anschlussstellen "Limburg-Nord“ und „Limburg-Süd“ gewährleistet. Die Zufahrt zur Innenstadt von der Anschlussstelle „Limburg-Nord“ erfolgt über die B 8 und ein Teilstück der B 49. Die Zufahrt von „Limburg-Süd“ erfolgt über die B 8 (Frankfurter Straße).

Weitere Bundesstraßen treffen in der Innenstadt zusammen, wobei die Schiede eine wichtige Verbindungsfunktion erfüllt. In der Summenbilanz der Fahrten entfällt auf den Durchgangsverkehr ein Anteil von 25% (Modellvorhaben „Modellstadt sozial-ökologischer Verkehr“ –Schlussbericht –Schlegel –Dr. –Ing. Spiekermann GmbH& Co Düsseldorf, April 1996)

Die B 54 verbindet die Städte Diez und Limburg. Von Süden kommend mündet sie in Diez auf die B 417 und führt von Südwesten kommend als Diezer Straße in die Limburger Innenstadt. Der Knoten Schiede mit der Diezer Straße gehört zu den maximal belasteten der Limburger Innenstadt. (Bericht Verkehrsuntersuchung B 54 Südumgehung Limburg-Diez, Holzheim; Ortsumgehung Flacht-Niederneisen: Vertec-Ingenieure, Koblenz, Dezember 2008, Seite 19). Hier vereinigt sie sich mit der B 8 (Schiede) und führt weiter zur Anschlussstelle „Limburg-Nord“.


Eine Reihe innerstädtischer Straßen wurde nicht kartiert, obwohl von der Stadt Limburg Verkehrsstärken von mehr als 8.000 Kfz pro 24 Stunden für das Jahr 2005 nachgemeldet wurden. Die Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, als für die Kartierung zuständige Behörde, hat die Qualität der lokalen Verkehrszählung als nicht belastbar eingestuft und damit nicht in die Nachkartierung aufgenommen.
Nachfolgend sind die Verkehrsbelastungen der kartierten Straßen der Stadt Limburg dargestellt:

Verkehrsbelastungen der kartierten Straßen der Stadt Limburg

  • Straße A 3, Innerstädtische Straßenabschnitte Kernstadt–östlich Abfahrt B 49, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 94.268
  • Straße A 3, Innerstädtische Straßenabschnitte Kernstadt–westlich Abfahrt B 49, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 84.365
  • Straße B 49, Innerstädtische Straßenabschnitte Kernstadt, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 22.957
  • Straße B 8 und B 54, Schiede, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 19.219 bis 24.986
  • Straße B 8, Westerwaldstraße, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 17.557 bis 17.720
  • Straße B 8, Elzer Straße, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 14.651
  • Straße K 472, Dietkircher Weg, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 8.875
  • Straße B 54, Diezer Straße, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 17.308
  • Straße L 3020, Holzheimer Straße, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 9.534
  • Straße B 417, Wiesbadener Straße, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 14.492
  • Straße B 8, Frankfurter Straße, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 20.447
  • Straße B 49, Stadtteil Ahlbach, 1. Stufe Lärmaktionsplan, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 31.180
  • Straße B 54, Stadtteil Ahlbach, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 10.320
  • Straße B 8, Stadtteil Lindenholzhausen: Frankfurter Straße, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 10.613 bis 15.299
  • Straße B 417, Stadtteil Linter: Mainzer Straße, Verkehrsbelegung (Kfz pro 24 Stunden) 11.712

Beschreibung der Belastungssituation


1.365 Einwohner  wohnen in Bereichen in denen die Auslöseschwelle für den Ganztageswert überschritten werden und 2.059 Einwohner in Bereichen mit Überschreitung der Auslöseschwelle nachts wohnen. Dies entspricht einem Prozentsatz von 4,1 % bzw. einem Prozentsatz von 6,1 % der Bevölkerung, der ganztags bzw. nachts Umgebungslärm oberhalb der Auslöseschwelle ausgesetzt ist. Aus den o.g. Zahlen ergibt sich ebenfalls, dass die Lärmbelastung nachts deutlich höher ist als ganztags.

Diezer Straße, Schiede und Holzheimer Straße sind die am stärksten belasteten innerstädtischen Straßen. Bei der Diezer Straße macht sich die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durch eine deutliche Verringerung der nächtlichen Belastetenzahlen bemerkbar. Mit Ausnahme der Diezer Straße ist in allen anderen innerstädtischen Straßenabschnitten die Lärmbelastung nachts größer als am Tag. Zur Identifizierung von Handlungsschwerpunkten wurde eine Lärmkennziffer (siehe Glossar) gebildet. Sie stellt das Produkt aus Lärmbelastung oberhalb der Auslöseschwelle und der Anzahl der Betroffenen pro Pegelklasse dar. Deren Wert erhöht sich je mehr Personen von Lärm in den oberen Pegelklassen betroffen sind. Da die einzelnen kartierten Straßen unterschiedliche Längen aufweisen und dies zu einer falschen Schwerpunktsetzung führen könnte, wurde die Lärmkennziffer auf 100 m Straßenlänge normiert. Hieraus ergibt sich folgende Priorisierung der identifizierten Konfliktpunkte.

  • Diezer Straße: 67 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • Schiede: 44 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • Frankfurter Straße: 36 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • Holzheimer Straße: 26 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • Dietkircher Weg: 20 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • Wiesbadener Straße 3 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • an der A3 –westlich Abfahrt B 49: 1 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • B8 -Elzerstraße: 1 LKZ ganztags auf 100 m normiert
  • an der A 3 –östlich Abfährt B 49: 58 LKZ ganztags auf 100 m normiert
    vorhandener Lärmschutzwall (Höhe 8 m) in Kartierung nicht berechnet

In den Stadtteilen von Limburg ist die Belastung in den Ortsdurchfahrten höher als an den Ortsrändern an der Autobahn. Auch hier ist die nächtliche Belastung generell höher.

Lärmkonfliktpunkte

Diezer Straße

  • Straßenrand nahe dichte Wohnbebauung mit punktuellen Lücken
  • teilweise nur schmaler Bürgersteig
  • abschnittweise einseitiger Parkstreifen

Schiede

  • Wechsel der Bebauung in Straßenverlauf
  • Typische Innenstadtbebauung mit Wohnbebauung, öffentlichen Gebäuden und Geschäftshäusern
  • vierspurig ausgebaut
  • abschnittsweise randliche Parkstreifen
  • Abbiegespuren

Holzheimer Straße

Die Holzheimer Straße wurde in der 2. Stufe erstmals kartiert.

  • Wechsel der Bebauung in Straßenverlauf
  • Im oberen Straßenabschnitt straßenrandnahe Blockbebauung
  • Im unteren Abschnitt lückenhafte Bebauung mit größerem Abstand zur Straße
  • schmale Fahrbahn und schmaler Bürgersteig
  • beidseitg Fahrradstreifen
  • wechselseitig Parkstreifen

Frankfurter Straße

  • meist einseitig straßenrandnahe Blockbebauung
  • schmaler Bürgersteig
  • ab Einmündung WiesbadenerStraße dreispurig
  • Abbiegespuren
  • Wohngebiet „Dresdner Straße/Breslauer Straße“ durch Lärm-schutzeinrichtung geschützt

Frankfurter Straße –B 8 –in Lindenholzhausen

  • Fortsetzung der oben genannten innerstädti-schen Straße
  • straßenrandnahe Bebauung mit Ein-und Zweifamilienhäusern –teilweise zurückgesetzt mit kleinen Vorgärten
  • Abbiegespuren

Mainzer Straße –B 417 –in Linter

  • Fortsetzung der innerstädtischen Wiesbadener Straße
  • straßenrandnahe Bebauung mit Ein-und Zweifamilienhäusern teilweise gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß
  • schmale Fahrbahn und schmaler Bürgersteig

Maßnahmen in Planung und langfristige Strategien

Südumgehung – langfristige Maßnahme

Im Dezember 2008 hat die Stadt Limburg eine Verkehrsuntersuchung bestehend aus einer Analyse der derzeitigen Verkehrsverhältnisse, einer Verkehrsmengenprognose auf das Jahr 2020 sowie einer verkehrsplanerischen Beurteilung der Umgehungen Limburg –Diez, Holzheim mit einer Umgehung Flacht und Niederneisen im Zuge der B 54 durchführen lassen. (Bericht Verkehrsuntersuchung B 54 Südumgehung Limburg-Diez, Holzheim; Ortsumgehung Flacht-Niederneisen: Vertec-Ingenieure, Koblenz, Dezember 2008)

Die Basisdaten zur Verkehrsanalyse wurden durch Verkehrszählungen und –befragungen am 09. Und 14.06.2005 sowie drei Gerätezählungen im Sommer 2005 erhoben.

Die Südumgehung wurde u.a. als Entlastung der Limburger Innenstadt (Verbindung vom Aartal zur A3) konzipiert. Sie ist im Bundesverkehrswegeplan 2003 unter „weiterer Bedarf“ als „neues Vorhaben mit Planungsrecht“ enthalten. Durch diese Maßnahmenkombination von mehreren Ortsumgehungen soll eine ortslagenfreie Verbindung vom Aartal zur A 3 geschaffen werden.

Für die B 54 Südumgehung Limburg -Diez wurden seinerzeit fünf Varianten näher untersucht. Eine Umsetzung der Südumfahrung würde die zurzeit stark belastete Innenstadt von Limburg und hier besonders die südlichen Einfallstraßen vom Durchgangsverkehr entlasten. Als Lärmbelastung verbliebe dann nur noch der Anteil des Ziel-und Quellverkehrs.

Eine Südumgehung Diez/Limburg (B8/B54) ist ebenfalls als Planungshinweis im Regional-plan 2010 textlich erwähnt.

Kenntnisse über eine Weiterführung der Planung sind zurzeit nicht bekannt. Somit verbleibt eine Weiterverfolgung der „Südumgehung“ als längerfristige Strategie.

LKW-Verkehrsführung

Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird für die Stadt Limburg zurzeit eine großräumige LKW-Verkehrsführung zur Umfahrung der Innenstadt geprüft. Ein Prüfergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Ortsumfahrung der B 8 –Lindenholzhausen

Die Ortsumfahrung der B 8 im Stadtteil Lindenholzhausen war bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Hierzu war bereits eine Vorzugsvariant bestimmt abgestimmt worden. Allerdings war sie nicht in den Investitionsrahmenplan 2011 –2015 des Bundes aufgenommen worden, so dass die weitere Planung ruht. Für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist das Projekt wieder angemeldet worden.

Maßnahmenvorschläge

Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von der Stadt Limburg und aus der Bevölkerung Maßnahmenvorschläge zur Limburger Innenstadt und zu den Limburger Stadtteilen eingebracht.

Limburger Innenstadt

Nächtliche Tempolimits

Für mehrere innerstädtische Straßen wurde ein Tempolimit nachts vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um folgende Straßen:

  • Wiesbadener Straße
  • Zeppelinstraße
  • Holzheimer Straße
  • Frankfurter Straße
  • Dietkirchener Weg
  • Weilburger Straße
  • Ste.-Foy-Straße
  • Limburger Weg
  • Kapellenstraße
  • Offheimer Weg

Für die Wiesbadener Straße, die Zeppelinstraße und die Holzheimer Straßewurde zusätzlich eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich von Schulen, Altenheimen und Kindergärtenaus Verkehrssicherheitsgründen vorgeschlagen.

Zeppelinstraße, Weilburger Straße, Ste.-Foy-Straße, Kapellenstraße und Offheimer Weg wurden im Rahmen der 2. Stufe nicht kartiert und können daher nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Hier bleibt es der Stadt Limburg als untere Verkehrsbehörde unbenommen, die Voraussetzungen für ein Tempolimit zu prüfen und unabhängig von der Lärmaktionsplanung umzusetzen.

Der Vorschlag für ein Tempolimit auf der B 417, Wiesbadener Straße und B 8, Frankfurter Straße, wurde, da es sich um Straßen in der Baulast des Bundes handelt, zur Berechnung und Stellungnahme an Hessen Mobil weitergeleitet. Berechnungsergebnisse für die Wiesbadener Straße liegen hierzu noch nicht vor.

Frankfurter Straße

An 37 Häusernwerden die Richtwerte der Lärmschutz-RL-StV nachts überschritten. An 20 Häuser hiervon wurden Zuschüsse zu passivem Lärmschutz im Rahmen der Lärmsanierung gewährt.

Eine Berechnung durch Hessen Mobil ergab eine erzielbare Pegelminderung von 2,5 dB(A). Hierdurch sind zwei wesentliche Voraussetzungen der Lärmschutz-RL-StV erfüllt. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat als untere Verkehrsbehörde diese Maßnahme in seiner straßenverkehrsrechtlichen Prüfung positiv bewertet. Aufgrund des niedrigeren nächtlichen Fahrzeugaufkommens und insbesondere der geringen Anzahl nächtlicher LKW-Fahrten steht nach Bestätigung durch das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Forsten die Luftreinhalteplanung der Umsetzung der Maßnahme nicht entgegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Nachtzeit stellt somit eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung dar. Nach Zustimmungder oberen Verkehrsbehörde gemäß Ziffer V der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO kann nun die nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für die Frankfurter Straße ab dem Schiedetunnel (Fahrtsrichtung Königstein) bis zur Einmündung „Dresdener Straße“ angeordnet werden. Die Überwachung der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage erfolgen.

Bei der Holzheimer Straßehandelt es sich um eine Straße in der Baulast der Stadt Limburg. Berechnungen der Stadt Limburg ergaben, dass hier die Richtwerte derLärmschutz-RL-StV erreicht werden und durch Tempo 30 eine Pegelminderung von 2,4 bzw. 2,5 dB(A) erreicht wird. Die Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit stellt somit eine geeignete Maßnahme zur Lärmminderung dar. Vor Umsetzung der Maßnahme ist noch eine straßenverkehrsrechtliche Prüfung zur Vereinbarkeit mit den Vorgaben der StV durch die untere Verkehrsbehörde durchzuführen und die Zustimmung der oberen Verkehrsbehörde gemäß Ziffer V der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO einzuholen.

LKW-Durchfahrverbot

Zur Entlastung der Diezer Straße vom lärmintensiven LKW-Verkehr wurde ein LKW-Durchfahrverbot verbunden mit einer großräumigen LKW-Verkehrsführung zur Umfahrung der Innenstadt vorgeschlagen. Ein solches LKW-Durchfahrverbot wird zurzeit im Rahmen der Luftreinhalteplanung geprüft. Ein Prüfergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Lärmschutzwand

Für den Bereich zwischen den Kreuzungen Offheimer Weg und Westerwaldstraße mit der Ortsdurchfahrt der B 8 wurde eine Lärmschutzwand vorgeschlagen. Es handelt sich hier im Wesentlichen um die Wohnbebauung an der Buderusstraße. Ansonsten handelt in diesem Abschnitt der B 8 um gewerbliche Nutzung. Die Sanierungswerte für Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 69 dB(A) tags und 59 dB(A) nachts werden hier nicht erreicht. Außerdem befinden sich nur 6 Wohnhäuser in diesem Bereich, so dass die Errichtung einer Lärmschutzwand hier unverhältnismäßig wäre.

Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h in der Nachtzeit auf der A3 Östlich der Abfahrt Limburg-Nord ist ein neues Wohngebiet erschlossen und der Lärmschutz dort im Rahmen der Bauleitplanung geprüft worden. Als Ergebnis wurde hier ein Lärmschutzwall errichtet. Daher wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für den Bereich westlich der Abfahrt Limburg-Nord geprüft. Die Richtwerte der Lärmschutz-RL -StV für ein Wohngebiet werden an 3 Häusern mit 61 dB(A) nachts im Amselweg überschritten. Die Berechnung ergab eine Pegelminderung von 1,4 dB(A). Somit wird die nach Lärmschutz-RL-StV erforderliche Pegelminderung von mind. 2,1 dB(A) nicht erreicht. Aufgrund der geringen Überschreitung der Richtwerte (in Anzahl und Höhe), der geringen erreichbaren Pegelminderung und der Bedeutung der A 3 für den überregionalen Verkehr ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf diesem Abschnitt nicht verhältnismäßig.

 

Organisatorische und sonstige Maßnahmenvorschläge

Verbesserung des ÖPNV

Die Stadt Limburg ist nur für die Stadtlinie in der Innenstadt zuständig. Hier besteht seit Sommer 2014 ein Halbstundentakt im Innenstadtgebiet. Weiter wird ab 2015 ein Anrufsammeltaxi für eine weitere Verbesserung in den verkehrsarmen Randzeiten sorgen. Entsprechende Auswertungen über die Maßnahmen laufen noch.

 

Limburger Stadtteile

Ahlbach

Lärmschutzwände

Für den Stadtteil Ahlbach wurden verschiedene Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung bzw. Verlängerung der Lärmschutzwände an B 49 und B 54 vorgebracht.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorschläge:

  • Erhöhung der vorhandenen LSW durch oberen abgeschrägten Abschluss
  • Verlängerung LSW entlang B 49 vom Geländeeinschnitt kurz oberhalb der Oberweyer Straße am Sportplatz bis zur bestehenden LSW bzw. bis zur Dehrner Straße (Der Ortsbeirat von Ahlbach bittet um Prüfung wie viel Lärmminderung eine Verlängerung der bestehenden LSW in Richtung Limburg bringen würde)
  • Verlängerung LSW an B 54 bis Friedhofstraße
  • LSW am Schnittpunkt B 54 und B49

In seiner Stellungnahme weist Hessen Mobil daraufhin, dass der vorhandene Lärmschutz den verkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechend dimensioniert wurde und weitere Maßnahmen durch den Baulastträger daher nicht vorgesehen sind.

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen

Als verkehrsbeschränkende Maßnahme wurde die Prüfung einer Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs Richtung Gießen und Siegen (B 54 und B 49) vorgeschlagen. Hierzu müsste allerdings eine geeignete Ausweichroute vorhanden sein.

Desweitern wurde ein Tempolimit von 60 km/h auf B 54 und B 49 im Bereich Ortslage Ahlbach vorgeschlagen.

Die Maßnahmenvorschläge wurden zur Berechnung und Stellungnahme an Hessen Mobil als Baulastträger weitergeleitet. Bisher liegt noch kein Berechnungsergebnis vor.

Sonstige Maßnahmen

Vom Ortsbeirat Ahlbach wurde die Verlegung des Lärmschutzes Autohof „Auf dem See“ auf die Ahlbacher Seite der B 49 vorgeschlagen.

Zu Lärmschutzzwecken wurde eine Verlegung des Sportplatzes an die B 54 mit Bau einer Sporthallevorgeschlagen. Die Stadt Limburg führte hierzu aus, dass diese Vorstellungen aus dem Stadtteil Ahlbach noch nicht so weit gereift sind, dass sie umsetzungsreif wären. Damit stünde eine Verlegung des Sportplatzes aktuell nicht an. Aufgrund der Stellungnahme der Stadt Limburg ist dies allerdings prinzipiell vorgesehen, wenn sich weiterer Wohnbedarf in Ahlbach ergibt.

An beiden Bundesstraßen wird aus der Bevölkerung eine vermehrte Anpflanzung mit Bäumen und Büschen vorgeschlagen.Durch das Straßenbegleitgrün kann vordergründig nur die optische Beeinträchtigung durch die Emissionsquelle gemindert oder beseitigt werden. Deshalb kann hier nur von einer subjektiv empfundenen Lärmminderung gesprochen werden. Nur eine besonders tiefe, breite und dichte Anpflanzung würde den Lärm wahrnehmbar reduzieren. Eine solche Bepflanzung ist von Hessen Mobil nicht vorgesehen.

 

Linter

Es wurde eine Verlängerung des bestehenden Erdwalls parallel zur A3 in Richtung Süd-Ost vorgeschlagen. In Ihrer Stellungnahme stellt Hessen Mobil klar, dass eine solche Verlängerung des Erdwalls aus aufgrund des Straßenbaurechts nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen ist.

 

Lindenholzhausen

In der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen oder Maßnahmenvorschläge für den Stadtteil Lindenholzhausen, weder von der Stadt Limburg, noch aus der Bevölkerung, eingebracht. Die Ortsdurchfahrt der B 8 (Frankfurter Straße) stellt einen Lärmkonflikt dar. In der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Nachtzeit vorgeschlagen. Dieser Maßnahmenvorschlag befindet sich in Prüfung.

 

Staffel

Für die Koblenzer Straße im Stadtteil Staffel wurden mehrere verkehrsbeschränkende Maßnahmen vorgeschlagen. Die Koblenzer Straße ist kein kartierter Straßenabschnitt. Maßnahmenvorschläge für nichtkartierte Straßenabschnitte können aufgrund der Zielrichtung der Lärmaktionsplanung Lärmprobleme und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen ab einer bestimmten Mindestverkehrsstärke zu regeln, nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden.

Dasselbe gilt für den Vorschlag den Limburger Weg zu sperren.

Von Seiten der Stadt Limburg wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit vorgeschlagen. Hierzu ist anzumerken, dass der Großteil der Ortsdurchfahrt der B 8 durch Staffel gewerblich geprägt ist. Dazwischen ist nur wenig Wohnbebauung vorhanden. Der Richtwert für Mischgebiet der Lärmschutz-RL-StV wird nur an einem Haus überschritten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkungvon 30 km/h in der Nachtzeit für den Straßenabschnitt wäre somit unverhältnismäßig.

Für den innerstädtischen Straßenabschnitt der B 8 wurde eine Erneuerung des Fahrbahnbelags vorgeschlagen.Bei einerkünftigen Fahrbahnsanierung ist der Einsatz eines lärmarmen Fahrbahnbelags zu prüfen. Hierbei ist der Fahrbahnbelag auszuwählen, der eine maximale Lärmminderung bei gerade noch verhältnismäßigem Aufwand, bewirkt. Dies ist vom Träger der Straßenbaulast mittels Kosten-Nutzen-Analyse bezogen auf den konkreten Lärmkonfliktpunkt zu ermitteln.

 Quelle: Lärmaktionsplan Hessen, 2. Stufe - Regierungsbezirk Gießen

 

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