Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Die Ordnungsbehörde der Stadt Limburg erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass vom 1. März bis einschließlich 30. Juni im gesamten Stadtgebiet eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Wildtieren während der sensiblen Brut- und Setzzeit.
Die Anleinpflicht umfasst sämtliche Wald- und Freiflächen außerhalb der bebauten Ortslage. Innerhalb der Ortsgrenzen besteht sie ganzjährig.
Auch wenn viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer den freien Auslauf ihrer Vierbeiner schätzen, ist es in dieser Zeit besonders wichtig, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Trächtige Muttertiere, frisch gesetzte Jungtiere und am Boden brütende Vögel sind durch freilaufende Hunde erheblich gefährdet.
Die Regelung ist Bestandteil der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Limburg. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und -halter um Verständnis und um verantwortungsbewusstes Handeln.