Bildung eines Ortsbezirkes und eines Ortsbeirates in Blumenrod
Seit 2021 ist die Bildung eines Ortsbeirates für Blumenrod im Magistrat immer wieder ein Thema. Nun empfiehlt der Magistrat, nach einer Anhörung des Ortsbeirates Innenstadt, von der Bildung eines eigenständigen Ortsbezirks und Ortsbeirates in Blumenrod aufgrund von fehlender Notwendigkeit abzusehen.
Alle Interessen der Südstadt können und werden ausreichend durch die Mitwirkungsmöglichkeiten des Ortsbeirats der Innenstadt vertreten. Die Südstadt wird zudem mit dem Projekt „Sozialer Zusammenhalt“/Südstadtrunde, dem Verfügungsfonds und dem integrierten Stadtentwicklungskonzept überdurchschnittlich gefördert und unterstützt. Ein weiterer Grund, der aus Sicht des Magistrats gegen einen eigenständigen Ortsbezirk spricht, ist der vermutliche Engpass an Interessenten, zwei Ortsbeiräte zu besetzen. Ganz vom Tisch ist die Bildung eines eigenes Ortsbezirkes jedoch nicht. Dies steht maßgeblich mit dem Ausbau von Blumenrod V und VI in Verbindung. Die Stadtverordnetenversammlung wird nun, in Ihrer Sitzung am Montag, 31. März, darüber entscheiden.
Ortsbezirke können in den Städten in Hessen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gebildet und Ortsbeiräte eingerichtet werden. In der Regel wurden die Ortsbezirke bisher durch die bestehenden Gemarkungsgrenzen abgegrenzt, wie beispielsweise der Ortsbezirk Staffel. Für diese Ortsbezirke wurden anschließend Ortsbeiräte gebildet. Ortsbeiräte können der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat Vorschläge machen und müssen von der Stadtverordnetenversammlung gehört werden, wenn ein Entschluss ihr Gebiet betrifft. Die Zahl der Mitglieder hängt von der Zahl der repräsentierten Einwohner ab.