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Datum: 06.02.2023

Kita »Zipfelmütze« in Limburg: Hohe Kosten zur Beseitigung der Mängel

Wenn gebaut wird, treten immer wieder auch Mängel auf. Oftmals können sich Bauherren und Ausführende einigen, aber es gibt auch Fälle, da läuft es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Das ist auch bei der Kindertagesstätte „Zipfelmütze“ der Fall. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung die Empfehlung vor, 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Das Geld soll dazu dienen, bestehende Mängel in der Bauausführung zu beseitigen und um Regressansprüche geltend zu machen. Träger der Einrichtung ist der „Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Limburg“, der jedoch über keinerlei Rücklagen verfügt, um die Beseitigung der Mängel zu finanzieren beziehungsweise die Kosten dafür aufbringen kann, um die Regressansprüche entsprechend geltend zu machen. Die von der Stadt vorzufinanzierenden Kosten werden über entsprechende Schadensersatzbeträge zurückerstattet.

„Das alles ist natürlich überaus ärgerlich. Aber es besteht nach unserer Einschätzung Handlungsbedarf bei dem Gebäude, das maßgeblich mit finanziellen Mitteln der Stadt errichtet worden ist. Die von uns und dem Verein festgestellten Mängel bewegen sich in einer Größenordnung, die nicht zu tolerieren sind. Sie schränken die Nutzung ein und erfordern daher eine Beseitigung“, macht der 1. Stadtrat Michael Stanke als zuständiger Dezernent deutlich. Nachdem die ersten Mängel im Anschluss an die Fertigstellungsanzeige festgestellt worden waren, wurden unmittelbar die abgestellt, die eine Nutzung ausschlossen. Hier ging es vor allem um Mängel beim Brandschutz (nicht ausreichende Brandschutzmelder, fehlende Fluchtwege).

Der Neubau des Kindergartens „Zipfelmütze“ am Friedhofsweg auf dem Schafsberg wurde 2019 abgeschlossen. Zuvor nutzte die „Zipfelmütze“ das dort bestehende Gebäude, das zuvor als Wohnhaus diente. Nach Aufnahme des Betriebs in dem Neubau stellte sich heraus, dass erhebliche Mängel in der Planung, Bauüberwachung und Bauausführung vorliegen. Für die Beseitigung der Mängel und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber den Verursachern oder Verantwortlichen kommt es zu erheblichen Kosten.

Nach den vorliegenden Berechnungen sind für die Herstellung des Brandschutzes Baukosten in Höhe von rund 55.500 Euro zu veranschlagen, die damit verbundenen Baunebenkosten schlagen noch einmal mit rund 30.000 Euro zu Buche. Für die Beseitigung der Mängel am Dach sind rund 107.300 Euro veranschlagt. Im Endeffekt muss das Dach neu aufgebaut werden, da durch die falsche Dachneigung Wasser in das Gebäude eindringt. Die zusätzlichen Kosten für Elektroarbeiten sind geschätzt und belaufen sich demnach auf 10.000 Euro. Die Mängel beruhen vor allem darauf, dass die Bauausführung von der genehmigten Planung abweicht.

Auch die Rechtsverfolgung der Mängel sowie für Sachverständigengutachten, die im Verlauf von Gerichtsprozesse anfallen, sind in die Kostenkalkulation aufzunehmen. Die Sachverständigengutachten werden mangels eigener Sachkenntnis durch das Gericht während eines Prozesses gegebenenfalls angeordnet und müssen zunächst von der prozessführenden Partei getragen werden. Die Kosten für diese Sachverständigengutachten können im Vorhinein nicht beziffert werden.

Da der laufende Betrieb des Waldorfkindergartens „Zipfelmütze“ über eine sogenannte Defizitfinanzierung durch die Stadt Limburg sichergestellt ist, verfügt der Verein über keinerlei eigene Rücklagen, um die Beseitigung der Mängel oder die Kosten für die Geltendmachung von Regressansprüchen zu tragen. Auch die Finanzierung über die Aufnahme eines Kredites durch den Verein ist eine Möglichkeit, die aktuell noch geprüft wird. Diese Teilkosten über die Kreditlaufzeit müssten jedoch durch die Stadt finanziert werden.

Der Verein hat deswegen die Übernahme der Kosten durch die Stadt beantragt. Die Prozessaussichten werden nach Auskunft des vom Verein nach Rücksprache mit der Stadt beauftragten Fachanwaltes als gut eingeschätzt. Setzt sich der Verein mit seinen Forderungen durch, werden die Anwalts- und Gerichtskosten dem Gegner auferlegt und entsprechend der Stadt vom Träger erstattet.

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