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Sportförderung/Vereinsförderung

Leistungsbeschreibung

Die Kreisstadt Limburg an der Lahn unterstützt Turn- und Sportvereine in Limburg und in ihren Stadtteilen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Angebot zur Sportausübung anbieten zu können. 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der sporttreibenden Vereine der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn - Sportförderung - vom 17.12.1990 in der Fassung vom 01.01.2024, wodurch eine gleichmäßige und geregelte Förderung erreicht werden soll. Sie sind so gestaltet, dass sie für die sporttreibenden Vereine jederzeit überschaubar sind und eine langfristige Planung ermöglichen. 

Gelder zur Sportförderung werden im Rahmen des Haushaltsplanes zur Verfügung gestellt. Sie sind zweckgebunden und werden freiwillig geleistet. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. 

Sporttreibende Vereine können unter anderem eine individuelle Förderung für die sportliche Jugendarbeit, die Unterhaltung vereinseigener oder gepachteter Sportanlagen, die Anschaffung langlebiger Sportgeräte oder auch für anstehende Baumaßnahmen erhalten. 

In entsprechender Anwendung der Sportförderrichtlinien ist auch die Förderung von kulturell tätigen Vereinen und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege der Kreisstadt Limburg an der Lahn möglich. 

Gerne informieren wir Sie bei Fragen rund um die Themen Sport, Vereine und Vereinsförderung in der Kreisstadt Limburg an der Lahn.

Förderaufruf: Zukunftsfonds Limburg-Weilburg Säule E (Vereinsförderung)

Förderaufruf: Zukunftsfonds Limburg-Weilburg Säule E (Vereinsförderung)

Der Landkreis Limburg-Weilburg stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Vereinsfördermittel in Säule E des Zukunftsfonds Limburg-Weilburg, Stark und Innovativ, zur Verfügung. Dadurch soll die wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung der Arbeit in den Vereinen bestätigt werden.

Die Förderung erstreckt sich grundsätzlich auf alle gemeinnützigen örtlichen Vereine der jeweiligen Kommune im Landkreis Limburg-Weilburg. Die Vereinsarbeit soll dem sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen, sportlichen und gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung dienen und allen Bevölkerungskreisen offenstehen. Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die wirtschaftliche, politische, private oder religiöse Ziele verfolgen, deren Aktivitäten vorrangig in der Pflege der Geselligkeit liegen oder die reine Interessenvertretungen sind sowie Fördervereine.
Vor dem Hintergrund diverser Krisensituationen der vergangenen Jahre, wie zum Beispiel dem Anstieg der Energiepreise aufgrund der Corona-Pandemie oder dem Krieg in der Ukraine, soll mit dieser Förderung der Verein insbesondere in außergewöhnlichen Notlagen unterstützt werden.


Nach der Richtlinie des Landkreises Limburg Weilburg konzentriert sich die Förderung auf folgende Schwerpunkte:

1. Förderung besonderer allgemeiner Notlagen (z. B. Zuschüsse für Energiemehrkosten, Hilfen bei Pandemien)

2. Integrationsmaßnahmen- und Projekte von Personen mit und ohne Migrationshintergrund

3. Auftritte von Vereinen über die Landkreisgrenze hinaus bei ungedeckten Kosten

4. Ausrichtung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung bei ungedeckten Kosten

5. Anschaffungen (z. B. Uniformen, Kostüme und Trachten bei mindestens fünfjähriger Verwendung, Vereinsfahnen und Banner)

6. Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements

7. Präventionsmaßnahmen für den Schutz vor jeder Form von Gewalt - körperlicher, seelischer und sexualisierter

8. Inklusionsmaßnahmen

9. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

10. Förderung der Seniorenarbeit

11. Einzelfallentscheidungen

Bei allen förderfähigen Maßnahmen sind vorrangig immer Förderungen aus Gemeinde-, Stadt-, Landes-, Bundes-, Verbandstöpfen etc. in Anspruch zu nehmen. Insofern sind die Kreiszuschüsse als subsidiär anzusehen.
Von der Förderung ausgenommen sind Kleidungsstücke, allgemeine Einrichtungsgegenstände, Nahrung sowie Dekorations- und Verbrauchsmaterialien. Gefördert werden hingegen Gegenstände, die dem überwiegenden Kernbereich des Vereinszwecks dienen und die nicht für eine anderweitige (insbesondere private) Verwendung vorgesehen sind. Da die Anschaffung von persönlicher Sportbekleidung (Trikots, Fußballschuhe etc.) nicht dem überwiegenden Kernbereich zuzuordnen sind, kann hierfür keine Förderung erfolgen.

Im Jahr 2025 beträgt das Fördermittelkontingent für die Stadt Limburg 22.990,00 €.
Antragsberechtigt im Sinne der Förderrichtlinie sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Landkreis Limburg-Weilburg. Die jeweiligen Vereine haben ihre Vorhaben daher bei den Städten und Gemeinden einzureichen. Die Anträge von gemeinnützigen Limburger Vereinen können bis zum 15.05.2025 bei der Stadtverwaltung Limburg eingereicht werden. Dem Antrag sind eine ausführliche Maßnahmen- bzw. Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan (inkl. Angebote bzw. Kostenvoranschläge), aus dem die Höhe der Unterfinanzierung hervorgeht und der Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes) beizufügen.
Weitere Auskünfte erteilt Verena Schmehl, Hauptamt (Sport- und Vereinswesen) telefonisch 06431 203-315 (täglich in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) oder per E-Mail.

Downloads:

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Antrag

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