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Abwassergebühr

Nr. 99129001137000

Volltext

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

Ansprechpunkt

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

Abwassergebühren

Nach der ab 01.01.2008 gültigen Entwässerungssatzung (EWS) erhebt der Magistrat der Kreisstadt Limburg an der Lahn zur Deckung der Kosten Gebühren für das Einleiten von

a) Niederschlagswasser  Niederschlagswassergebühren
b) Schmutzwasser  Schmutzwassergebühren

Rechtliche Grundlagen:
• Entwässerungssatzung der Kreisstadt Limburg an der Lahn (EWS)
• Abgabenordnung (AO)
• Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)

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