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Antrag auf eine Baugenehmigung stellen

Nr. 99012008001000

Volltext

Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (z.B. Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

Das Baustellenschild muss vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sein.

Ansprechpunkt

An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Bauaufsichtsgebührensatzung

Bauaufsichtsgebührensatzung

Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hat eine eigene Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren (Bauaufsichtsgebührensatzung):

Satzung der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren
- Bauaufsichtsgebührensatzung - vom 17. Dezember 2003
Bauaufsichtsgebührensatzung

Weitere Satzungen finden Sie auf unserer Internetseite unter
Limburger Stadtrecht.

 

Frist

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum 2 Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Voraussetzungen

Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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