Vordrucke & Formulare
Informationen zum Bauvorlagenerlass finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMEWVL).
Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden.
BAB 19 Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung
BAB 20 Anzeige der abschließenden Fertigstellung
BAB 33 Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben
BAB 34 / 2024 Nachweis der Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude
BAB 35 / 2024 Nachweis der Barrierefreiheit für Wohnungen
BAB 36 Bescheinigungen zur Errichtung baulicher Anlagen
BAB 42 Bescheinigung für Bauherrschaft / Eigentümer/in
Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Baulasterklärung (§ 85 HBO)
Baulast Kostenübernahmeerklärung
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG