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Vordrucke & Formulare

Informationen zum Bauvorlagenerlass finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMEWVL).
Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 gilt ab dem 1. März 2022. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden.

Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Baulasterklärung (§ 85 HBO)
Baulast Kostenübernahmeerklärung
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

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