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Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Kreisstadt Limburg Spielapparatesteuersatzung, Abgabenordnung (AO), Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG)

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