Gebührenmaßstab für häusliches Schmutzwasser ist die bezogene Frischwassermenge. Die Gebühr für häusliches Schmutzwasser beträgt:
a) bei zentraler Reinigung in der Abwasseranlage (Vollklärung)
2,02 € pro Kubikmeter
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung
1,72 € pro Kubikmeter
Gebührenmaßstab für das Einleiten von nicht häuslichem Schmutzwasser ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück unter Berücksichtigung des Verschmutzungsgrades.
-Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung