Die Erhebung der Abwasserwassergebühr für Schmutzwasser erfolgt im Auftrag der Kreisstadt Limburg an der Lahn durch die Energieversorgung Limburg GmbH (EVL).
Wassermengen, die nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt werden, können auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt bleiben. Die Nachweise sind vom Gebührenpflichtigen durch auf seine Kosten anzubringenden amtlichen und geeichten Sonderwasserzähler oder durch sonstige überprüfbare Unterlagen zu erbringen.
Ein entsprechender Antrag für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides der EVL zu stellen.