Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht vom Ordnungsamt ein Strafzettel.
Ausgestellt wird der Strafzettel durch die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit, die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Innendienst.
Gleiches gilt für Überschreitungen im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen. Die Hilfspolizeibeamtinnen und –beamten richten die Messstellen ein und führen die Geschwindigkeitsmessungen vor Ort durch. Die Auswertung übernimmt der Innendienst.