Welche Bedeutung hat der Regionalplan für Limburg?
Der Gesetzgeber weist die Gemeinden an, die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung an die Regionalplanung anzupassen. Hierbei sind sowohl die übergeordnete Regionalplanung, als auch gleichzeitig die Belange der kommunalen Gebietskörperschaften im sogenannten Gegenstromprinzip angemessen zu berücksichtigen. Die Kreisstadt Limburg an der Lahn muss somit bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Ziele und Festsetzungen des Regionalplanes beachten und berücksichtigen.
Zu folgenden Themen legt der Regionalplan verbindliche Ziele und zu beachtende Grundsätze als Vorgaben für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden und weiteren Fachplanungen fest:
- allgemeine Siedlungsbereiche für Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe
- bestehende und neue Gewerbe- und Industrieflächen
- Bereiche für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Gewässerschutz
- Bereiche für den Schutz bedeutsamer Kulturlandschaften (beispielsweise Vogelschutzgebiet)
- Deponien
- Bodenschätze und Abgrabungsflächen
- Grünzüge, Wald und Gewässer
- Straßen in Bestand und Planung
- Schienenwege
- Flugplätze und Flughäfen
- Standorte mit besonderen Zweckbestimmungen (beispielsweise großflächige Einkaufszentren)