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Mietspiegel

Leistungsbeschreibung

In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.

Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines Qualifizierten Mietspiegels finden Sie in den "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln " des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.

Rechtsgrundlage

§ 558d BGB

Für die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn besteht kein Mietspiegel.

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