Gefällstrecke Offheimer Weg für schwere Fahrzeuge tabu
Die Gefällstrecke des Offheimer Wegs steht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr nicht mehr zur Verfügung. Nur noch bis zur Brücke über die Autobahn dürfen die Fahrzeuge aus Richtung Offheim unterwegs sein, dann ist Schluss. Der erste Vorwegweiser auf das Durchfahrtsverbot befindet sich an der Einmündung der Kapellenstraße auf die Limburger Straße, die ab der Gemarkungsgrenze dann zum Offheimer Weg wird.
Die Sperrung gilt nur für die Fahrt bergab, hoch nach Offheim gibt es keine Begrenzungen und Beschränkungen. Bevor die entsprechenden Hinweis- und Verbotsschilder aufgestellt wurden, hat die Ordnungsbehörde der Stadt die Sperrung mit der Regionalen Verkehrsbehörde der Polizei erörtert und dies auch zum Thema einer Verkehrsschau gemacht. Die Strecke weist ein Gefälle von 10 Prozent auf und ist damit die steilste Straße in der ganzen Stadt. Nicht nur das Gefälle ist ein Grund für die Sperrung, sondern auf der Strecke befindet sich eine behindertengerechte Bushaltestelle mit Überquerungshilfe (Mittelinsel) auf der Fahrbahn und einen Fußgängerüberweg gibt es zudem auch noch. Die Straße muss von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule überquert werden.
Das Limburger Ordnungsamt verweist auf eine ähnlich steile Gefällestrecke in Weilburg, die ebenfalls für Lastwagen gesperrt ist.
Ausweichstrecke vorhanden
Die Sperrung der Gefällstrecke ist schon seit geraumer Zeit ein Thema in der Ordnungsbehörde und wurde auch in den politischen Gremien diskutiert, nachdem die Pläne bekannt geworden waren, die Bundesstraße 49 für den Verkehr, der langsamer als 60 km/h fährt, zu sperren; davon betroffen ist vor allem der landwirtschaftliche Verkehr. Der Ausschluss von langsamen Fahrzeugen ist erst mit dem vierspurigen Ausbau möglich geworden. Gegen dieses Vorhaben hatte die Stadt Widerspruch eingelegt, wie andere Kommunen entlang der Bundesstraße auch. Nun hat Hessen Mobil angekündigt, dass die Sperrung der Bundessstraße für Fahrzeuge, die langsamer als 60 km/h fahren, zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden soll.