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Wohnungsvermittlung

Leistungsbeschreibung

Die Wohnungsvermittlung vermittelt in erster Linie öffentlich geförderte Mietwohnungen, für die die Stadt im Gegenzug für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung (siehe „sozialer Wohnungsbau“) das sogenannte Belegungsrecht erworben hat.

Die Wohnungsvermittlung erfolgt auf Grundlage des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes unter Berücksichtigung der entsprechenden Einkommens- und Wohnflächengrenzen in Abhängigkeit von der jeweiligen Haushaltsgröße sowie den Mietbindungen des jeweils konkret zu Grunde liegenden Förderprogrammes.

In Ausnahmefällen erfolgt auch die Vermittlung sonstiger privater Mietwohnungen außerhalb irgendwelcher Bindungen aus öffentlicher Förderung.

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