- Bürgerinnen und Bürger oder Familien mit Hauptwohnsitz in Limburg und geringem Einkommen
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Die Einkommensgrenze für
- Alleinstehende beträgt: 900,00 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 1.200,00 Euro
- für jedes weitere Familienmitglied: 300,00 Euro netto.
Das Kindergeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet.