Sprungziele
Inhalt

  • Bürgerinnen und Bürger oder Familien mit Hauptwohnsitz in Limburg und geringem Einkommen
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Die Einkommensgrenze für

  • Alleinstehende beträgt: 900,00 Euro
  • 2-Personen-Haushalt: 1.200,00 Euro
  • für jedes weitere Familienmitglied: 300,00 Euro netto.

Das Kindergeld wird nicht auf das Einkommen angerechnet.

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