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Ausschluss der Haftung des Vermieters

Für die Benutzung der Mietsache wird vom Vermieter keine Haftung oder Versicherungsschutz übernommen, insbesondere nicht bei Beschädigungen oder Diebstahl der eingebrachten Gegenstände.
Der Vermieter haftet ausschließlich für durch ihn/ seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

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