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Verkehrsberuhigte Bereiche / Tempo-30 Zonen

Verkehrsberuhigte Bereiche dürfen alle Verkehrsteilnehmer benutzen, der Fußverkehr hat jedoch immer Vorrang und darf die Straße in voller Breite nutzen, zudem ist das Kinderspielen auf der Straße erlaubt. Der Kfz-Verkehr darf die Straße nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) befahren.

In der Tempo-30 Zone teilen sich Radfahrer und Kraftfahrzeuge die Fahrbahn.

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