Blumenrod: Magistrat vergibt Auftrag für Gestaltungshandbuch
Bürgermeister Dr. Marius Hahn ist es wichtig, das rund 25 Hektar große Gebiet behutsam zu entwickeln: „Das Gestaltungshandbuch soll daher sowohl Möglichkeiten als auch Grenzen aufzeigen.“ Ziel ist es, Fehler in der Gestaltung und Fehlplanungen zu vermeiden.
In einem Gestaltungshandbuch können unterschiedliche Dinge geregelt werden – beispielsweise die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, aber auch der Freiräume. Für das Neubaugebiet in Blumenrod sehen die ersten Entwürfe des Architekten JoachimSchultz Granberg Geschosswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser, und sogenannte Gehöfte und Pattiohäuser vor. „Das Handbuch könnte dann beispielsweise bewirken, dass trotz individueller Gestaltung der einzelnen Gebäude im Gebiet eine bauliche Harmonie erreicht wird, ohne dass die Bebauung monoton wirkt“, sagt Annelie Bopp-Simon, Leiterin der städtischen Stabsstelle für Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Auch für die Stadt
Auch kann das Gestaltungshandbuch regeln, wie mit Energie und Wasser umgegangen wird oder wie ein Einfriedungen, also Begrenzungen von Grundstücke mit Zäunen und ähnlichem, aussehen sollen. Vorgaben kann das Handbuch auch zum Thema Begrünung machen, beispielsweise könnten so Stein- und Schottergärten unterbunden werden, und dadurch heimische Insekten und Pflanzen gefördert werden.
Das Gestaltungshandbuch richtet sich nicht nur an künftige Bauinteressenten, Architekten und Investoren, sondern auch an die Stadt Limburg selbst, die für die öffentlichen Flächen in dem Baugebiet zuständig ist.
Erarbeitet wird das Gestaltungshandbuch vom Architekturbüro Schultz Granberg und dem Stadtplanungsbüro Häfner, Jiménez, Betcke, Jarosch, die 2018 den städtebaulichen Wettbewerb für das Neubaugebiet Blumenrod gewonnen haben. Das Gestaltungshandbuch kann auch Grundlage für eine Satzung werden. Eine Entscheidung darüber treffen die städtischen Gremien.