Marktwesen
Leistungsbeschreibung
Im Bereich des Marktwesens nimmt die Stadt Limburg eine „Doppelfunktion“ wahr:
- zum einen Veranstaltung von Märkten in eigener Verantwortung als Veranstalter
- zum anderen Wahrnehmung der gewerberechtlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde für Messen, Ausstellungen und Märkten mit allen damit im Zusammenhang stehenden Kontroll- und Überwachungsaufgaben auf Grundlage des Titels IV der Gewerbeordnung (§§ 64 bis 71b).
1. Eigene Märkte
- Wochenmarkt
Jeden Samstag und Mittwoch auf dem Neumarkt als „grüner Markt“ Marktzeiten: Samstags 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwochs 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Bauernmarkt
Jeden Samstag auf dem Kornmarkt mit vorwiegend landwirtschaftlicher Direktvermarktung Marktzeiten: Samstags 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- Christkindlmarkt
Auf dem Neumarkt, der Bahnhofstraße, dem Kornmarkt und der Plötze. Circa 40 Verkaufshäuschen mit weihnachtlichem und kunsthandwerklichem Verkaufssortiment neben kulinarischen Angeboten, 2 Kinderkarussells und einem bunten täglichen Rahmenprogramm. Dauer: Ab Freitag vor dem 1. Adventssonntag bis Sonntag nach Weihnachten („zwischen den Jahren“). Öffnungszeiten: Montag - Samstag 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr Sonntag 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr
- Ostermarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag vor Ostern Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Katharinenmarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag in der Woche, in die "Katharina" (25.11.) fällt. Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Weihnachtsmarkt
Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag vor Weihnachten Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bei den Krammärkten handelt es sich um reine Verkaufsveranstaltungen ohne gastronomisches Angebot und ohne jedwedes Angebot mit Volksfestcharakter wie etwa Vergnügungsgeschäfte, Fahrgeschäfte, Verlosungen und so weiter.
Wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen sind nur schriftlich (formlos) möglich und müssen folgende Angaben enthalten:
- Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Bewerbers.
- Genaue und vollständige Beschreibung des Verkaufssortimentes.
- Genaue Aussage zum Platzbedarf sowie der Art des Verkaufsstandes (etwa: Verkaufsfahrzeug, Verkaufsanhänger, Zelt/Pavillon, Marktschirm…). Im Falle von Neubewerbungen empfiehlt sich die Beilage von Fotos.
Bewerbungsanschrift:
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Gewerbe- und Wohnungsabteilung
Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Fax: 06431 203-263
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartnerin für Krammärkte (Oster-, Katharinen- und Weihnachtskrammarkt):
Mustafa Özmen
Telefon: 06431 203-386
Raum: B 105
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner für Wochenmarkt und Chriskindelmarkt:
Christoph Leber
Abteilungsleiter Gewerbe- und Wohnungsabteilung
Telefon: 06431 203-372
Raum: B 106
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Rechtsgrundlagen
Medien beifügen
- Satzung über den Marktverkehr
- Marktgebührenordnung
2. Festsetzungsbehörde
Die gewerberechtliche Festsetzung beinhaltet neben weiteren rechtlichen Auswirkungen die Legitimation zur Durchführung der entsprechenden Veranstaltung (Messe, Ausstellung oder Markt).
Wie stelle ich einen Antrag auf Festsetzung?
Der Antrag ist schriftlich (formlos) zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:
- Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Antragstellers/Veranstalters.
- Genaue Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung bzw. des vorgesehenen Warensortimentes (Wichtig zur gewerberechtlichen Abgrenzung der einzelnen Veranstaltungs- bzw. Marktkategorien).
- Genaue Bezeichnung des Veranstaltungsplatzes sowie des Veranstaltungszeitraumes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gewerbeanmeldung für die Veranstaltertätigkeit
- Nachweis der Verfügungsberechtigung über den Veranstaltungsplatz
- Ggf. Nachweis über zusätzliche Flächen als Besucherparkplatz
- Auflistung der gewerblichen Veranstaltungsteilnehmer / Marktbeschicker
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt)
- Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes/Betriebssitzes
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner für Marktfestsetzungen (allgemein):
Gewerbe- und Wohnungsabteilung
Bahnhofsplatz 2
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon 06431 203-372
Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr