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Marktwesen

Leistungsbeschreibung

Im Bereich des Marktwesens nimmt die Stadt Limburg eine „Doppelfunktion“ wahr:

    1. zum einen Veranstaltung von Märkten in eigener Verantwortung als Veranstalter
    2. zum anderen Wahrnehmung der gewerberechtlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde für Messen, Ausstellungen und Märkten mit allen damit im Zusammenhang stehenden Kontroll- und Überwachungsaufgaben auf Grundlage des Titels IV der Gewerbeordnung (§§ 64 bis 71b).

1. Eigene Märkte

  • Wochenmarkt

Jeden Samstag und Mittwoch auf dem Neumarkt als „grüner Markt“ Marktzeiten: Samstags 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Mittwochs 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Bauernmarkt

Jeden Samstag auf dem Kornmarkt mit vorwiegend landwirtschaftlicher Direktvermarktung Marktzeiten: Samstags 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

  • Christkindlmarkt

Auf dem Neumarkt, der Bahnhofstraße, dem Kornmarkt und der Plötze. Circa 40 Verkaufshäuschen mit weihnachtlichem und kunsthandwerklichem Verkaufssortiment neben kulinarischen Angeboten, 2 Kinderkarussells und einem bunten täglichen Rahmenprogramm. Dauer: Ab Freitag vor dem 1. Adventssonntag bis Sonntag nach Weihnachten („zwischen den Jahren“). Öffnungszeiten: Montag - Samstag 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr Sonntag 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr

  • Ostermarkt

Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag vor Ostern Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Katharinenmarkt

Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag in der Woche, in die "Katharina" (25.11.) fällt. Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Weihnachtsmarkt

Als Krammarkt im Bereich der Innen- und Altstadt Termin: Dienstag vor Weihnachten Zeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bei den Krammärkten handelt es sich um reine Verkaufsveranstaltungen ohne gastronomisches Angebot und ohne jedwedes Angebot mit Volksfestcharakter wie etwa Vergnügungsgeschäfte, Fahrgeschäfte, Verlosungen und so weiter.

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungen sind nur schriftlich (formlos) möglich und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Bewerbers.
  • Genaue und vollständige Beschreibung des Verkaufssortimentes.
  • Genaue Aussage zum Platzbedarf sowie der Art des Verkaufsstandes (etwa: Verkaufsfahrzeug, Verkaufsanhänger, Zelt/Pavillon, Marktschirm…). Im Falle von Neubewerbungen empfiehlt sich die Beilage von Fotos.

Bewerbungsanschrift:

Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn

Gewerbe- und Wohnungsabteilung

Bahnhofsplatz 2

65549 Limburg a. d. Lahn

Fax: 06431 203-263

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartnerin für Krammärkte (Oster-, Katharinen- und Weihnachtskrammarkt):

Mustafa Özmen

Telefon: 06431 203-386

Raum: B 105

Kontaktformular

Ins Adressbuch exportieren

Ansprechpartner für Wochenmarkt und Chriskindelmarkt:

Christoph Leber

Abteilungsleiter Gewerbe- und Wohnungsabteilung

Telefon: 06431 203-372

Raum: B 106

Kontaktformular

Ins Adressbuch exportieren

Rechtsgrundlagen

Medien beifügen

  • Satzung über den Marktverkehr
  • Marktgebührenordnung


2. Festsetzungsbehörde

Die gewerberechtliche Festsetzung beinhaltet neben weiteren rechtlichen Auswirkungen die Legitimation zur Durchführung der entsprechenden Veranstaltung (Messe, Ausstellung oder Markt).

Wie stelle ich einen Antrag auf Festsetzung?

Der Antrag ist schriftlich (formlos) zu stellen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Genaue persönliche Angaben zu Name und Anschrift bzw. Firmierung, Rechtsform und Betriebssitz des Antragstellers/Veranstalters.
  • Genaue Beschreibung des Gegenstandes der Veranstaltung bzw. des vorgesehenen Warensortimentes (Wichtig zur gewerberechtlichen Abgrenzung der einzelnen Veranstaltungs- bzw. Marktkategorien).
  • Genaue Bezeichnung des Veranstaltungsplatzes sowie des Veranstaltungszeitraumes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gewerbeanmeldung für die Veranstaltertätigkeit
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung über den Veranstaltungsplatz
  • Ggf. Nachweis über zusätzliche Flächen als Besucherparkplatz
  • Auflistung der gewerblichen Veranstaltungsteilnehmer / Marktbeschicker
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt)
  • Bescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes/Betriebssitzes

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für Marktfestsetzungen (allgemein):

Gewerbe- und Wohnungsabteilung

Bahnhofsplatz 2

65549 Limburg a. d. Lahn

Telefon 06431 203-372

Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung

Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 bis 14:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

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