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Was müssen Wahlhelfende tun?

Wahlhelfende arbeiten in einem Wahlvorstand aus mindestens fünf Personen, der von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher koordiniert wird. Aufgaben sind im Wahllokal beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses oder auch die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählen Wahlhelfende die Stimmzettel aus und verpacken die Unterlagen.

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